Kreativität in Strafprozessen: Das Gericht als Bühne

Die Aktivist*innen der „Kreativen Prozessführung“ kämpfen für eine herrschaftsfreie Gesellschaft. Richter und Staatsanwälte ärgern sich.

Zu sehen ist ein Gerichtssaal. Im Vordergrund ein Tisch mit Mikrofon, dahinter ein Aktenschrank

Die Aktivisten nutzen die Gerichtssäle als Bühne für herrschaftskritisches Impro-Theater Foto: dpa

Mit dem Rücken zum Fenster sitzt ein Richter in Jeans und Fleecehemd auf einer Holzbank und faltet die Hände vor dem schmalen Kinn. Der Nieselregen hinterlässt Spuren wie Bindfäden an der Glastür zum Garten der Werkstatt für Aktionen und Alternativen in Düren-Gürzenich. Eine Staatsanwältin mit Wuschelkopf und roten Leggins stellt sich zu seiner Linken hinter einen Tisch. „Zur Verhandlung der Strafsache zum Diebstahl und Containern nach Paragraf 242 werden die Angeklagten Anna und Arthur in den Saal gebeten“, ruft der Richter und klopft mit den Fingerknöcheln auf die Tischplatte. Zwischen dem aufgeschlagenen Strafgesetzbuch, Mandarinenschalen und Papierstapeln findet seine Hand kaum das abgegriffene Holz der Platte.

Ein Dutzend bunt gekleideter Leute schlendert in den Raum. Einer pfeift, eine Frau knistert mit einer Papiertüte, ein Barfüßiger jongliert mit Mandarinen. Die Staatsanwältin kichert, doch der Richter schimpft: „Was soll der Zirkus?“ Der Tumult wird noch wilder, da gibt der Richter zwei Justizvollzugsbeamt*innen, einer kleinen Frau mit blau gefärbtem Zopf und einem Mann mit Strickpulli ein Handzeichen, den Jongleur zu entfernen. Strampelnd und kreischend lässt der sich über den Teppich schleifen. Die Staatsanwältin kichert wieder.

Das hier ist eine Übung. Ein Rollenspiel, das Öko-Aktivis­t*in­nen darauf vorbereiten soll, das zu lernen, was einige Amtsgerichte der Bundesrepublik seit Jahren in den Wahnsinn treibt. Sympathisierende nennen es „kreative Prozessführung“ – hier üben sich die Neulinge darin.

Erst Ende August hatte sich ein – echter – Richter am Amtsgericht Nienburg derart von einem kreativen Prozessführer provozieren lassen, dass er in der Urteilsbegründung eine Naziparallele zog: Der Angeklagte Carl-Philipp Heldman stehe „in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“

Der Grund, weswegen Heldman eigentlich vor Gericht stand, war dabei vergleichsweise banal. Er hatte vier Stunden auf dem Dach eines Lastwagens gesessen, um die Zufahrt zu einem Geflügelhof zu blockieren.

Die Aktivist*innen, die an diesem Wochenende in Düren-Gürzenich zusammengekommen sind, um den Aufstand im Gericht zu üben, empfinden sich als Teil einer Bewegung, die sich vor der Justiz selbst ermächtigen und verteidigen will. Ganz ohne Anwälte. „Die Strafprozessordnung, das sind unsere Spielregeln“, erklärt der falsche Richter in Düren. Seine erhobenen Zeigefinger haben die Spielphase unterbrochen – jetzt ist er wieder der Prozesstrainer, Vollzeitaktivist und Herrschaftskritiker Jörg Bergstedt. Der hagere Mann, Jahrgang 1964, lebt im hessischen Örtchen Saasen bei Gießen. Die kleinen blauen Augen blitzen hinter dem schlichten Metallgestell seiner Brille, wenn er spricht.

In der Dürener Trainingsstätte, die sonst als Anlaufstelle für Besetzer*innen des nahe gelegenen Hambacher Forsts offen steht, ackern sich die etwa 15 Lehrlinge ein ganzes Wochenende lang in Theorie und Praxis durchs Strafrecht. An einer Korkwand kleben und klemmen Flyer vom Klimacamp im Rheinland und der Antifa, auf einem gelben Schild steht: „Kein Zutritt für Nazis“.

Jörg Bergstedt, Laienverteidiger

„Wenn jemand gegen den Staat ist, unterstütze ich ihn“

Das Rezept des Trainings geht so: Erstens die relevanten Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung kennen. Zweitens einmal in jede Rolle schlüpfen, ob Angeklagte, Anwälte oder Publikum, fürs Selbstbewusstsein im Ernstfall, denn: In der Inszenierung haben alle Figuren eine ­Aufgabe. Allein der Part des Richters scheint Bergstedt vorbehalten. „Ein Richter ist wie Gott“, erklärt er und lacht hämisch.

Das Konzept der Laienverteidigung beruft sich auf Paragraf 138, Absatz 2, der Strafprozessordnung: „Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden.“ Kurz: Wenn das jeweilige Gericht es zulässt, dürfen auch sogenannte Wahlverteidiger den Posten eines Rechtsbeistands einnehmen.

Achtung vor dem Rechtsstaat hat von den Laien­ver­tei­di­ger*innen kaum jemand. Ziviler Ungehorsam, sagen sie, ist ein legitimes Mittel, sich gegen die Politik, die Justiz, das System zu wenden. In den Machtstrukturen der Gesellschaft finden sie sich nicht wieder, beim Kapitalismus wollen sie nicht mitmachen. Deshalb nehmen die Sympathisant*innen um die Projektwerkstatt Saasen keine Sozialleistungen an, leben geldfrei, ohne festen Wohnsitz und fahren schwarz im öffentlichen Nahverkehr. Sie ketten sich an Zugschienen oder seilen sich von Brücken ab, besetzen Bäume oder protestieren gegen Gentechnik. Dass einige Aktionen als Ordnungswidrigkeiten gelten, auf die auch Haftstrafen drohen können, nehmen sie in Kauf.

Unbeliebtheit ist ein Erfolg

Sie wollen Sand im Getriebe des Justizapparats sein und so das Leben derer, die sie ablehnen, so schwer wie möglich machen. Was Bergstedt dafür vermitteln will, ist eine Mischung aus theatralem Humor und penibelster Anwendung der Gesetzestexte.

An einem Freitagmorgen im Oktober sitzt der 53-Jährige in der Wohnküche seines Zuhauses. Er trinkt Pfefferminztee aus dem Garten, seine Beine hat er über Kreuz geschlagen. Hier, in der Projektwerkstatt in Saasen bei Gießen, hat das mit der Laienverteidigung vor etwa zehn Jahren angefangen. In den zwei orangefarbenen Häusern mit dem bunt bemalten Bauwagen im Garten lebte und arbeitete damals ein ganzes Netzwerk aus Aktiven, von denen sich viele noch aus der Naturschutzbewegung der 80er Jahre kannten.

Heute wohnt Jörg Bergstedt allein in der Projektwerkstatt, obwohl über 40 Schlafplätze, eine Werkstatt, eine Bibliothek, und Veranstaltungsräume zur Verfügung stünden. Privaträume gibt es keine, denn „Eigentum verbessert immer nur die Lebensverhältnisse Einzelner“, sagt er. Wider Willen nutzt das alles heute nur noch er. Die Leute ließen sich früher oder später alle auf das System ein, sagt er frustriert. Und dennoch: Auch als einziger Bewohner der Projektwerkstatt, auch wenn ihm die Ruhe im Haus auf die Nerven geht, auch wenn er sich eigentlich einen Raum poli­tischer Aktivitäten wünscht – sein Ideal, herrschafts- und tauschlogikfrei zu leben, gibt er nicht auf.

Ihre Unbeliebtheit bei der Justiz verbuchen die Laienver­tei­diger*innen als Erfolg: In einigen Amtsgerichten sind ihre Taktiken bekannt, Bergstedt und seine Mitstreiter*innen sind ungern geladene Gäste. Dass der Aufstand im Gericht die Behörden Geld kostet und die Richter Zeit und Nerven, ist Teil des Programms. Wer gegen Herrschaft ist, dem bleibt der Staat mit all seinen Bediensteten der größte Gegner.

Ein Tag im September, in Potsdam. Richterin Reinhild Ahle verdreht die Augen. Es ist fünf vor elf, als sie die Tür zum Verhandlungssaal 10 öffnet. Herein bittet sie die Angeklagte. Ihr Name ist Cécile Lecomte. Die kleine Frau betritt den Saal an Krücken, sieben Un­ter­stützer*innen trotten ihr hinterher, setzen sich auf die wenigen Klappstühle. Der Himmel vor den hohen Fenstern ist grau, der Sauerstoff mager.

Die als „Eichhörnchen“ bekannte Aktivistin hatte sich 2008 zum ersten Mal selbst vor Gericht verteidigt, seit 2010 übernimmt sie das auch für andere. Verhandelt wird heute eine nächtliche Protestaktion, bei der sie sich von einer Fußgängerbrücke in der Nähe von Buchholz bei Hamburg abseilte, ein Transparent mit der Aufschrift „Don’t nuke the climate“ spannte und so einen Uran­transport von Hamburg Richtung Südfrankreich für mehrere Stunden verzögerte. Es ist der dritte von vier Verhandlungstagen – wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung.

Wie das Eichhörnchen eine Show macht

Lecomte und ihre Verteidigerin Hanna Poddig bauen vor sich auf dem Tisch mit routinierten Handgriffen ein Instrumentarium auf: Die Strafprozessordnung, eine graue Mappe mit Unterlagen, eine Flasche Club Mate und das Maskottchen – ein Plüsch­eichhörnchen. Die beiden Aktivistinnen nicken sich zu. Sie sind bereit.

Was folgt, sind vier Stunden Show. Eine Show, die das Publikum schon kennt und die Richterin über sich ergehen lässt. Die beiden, die sie aufführen, sind Lecomte und Poddig. Beweisantrag um Beweisantrag legen sie vor. Die Aktivistinnen verpacken darin ihre Kritik an der Gesellschaft – die Anträge sind das dramaturgische Mittel, um den Gerichtssaal für Vorträge über ihr Herzensthema umzufunktionieren: den Widerstand gegen die Atomkraft. Über 18 sind es an diesem Tag. Wenn es darin nicht um formale Details zur Entlastung der Angeklagten geht, wie den Abstand der Kletterin zu den Spannungsleitungen, dann geht es um die Geschichte der Uranfabrik in Narbonne Malvési, das Ziel des Urantransports, gegen den Lecomte protestiert hatte. Oder um die Risiken für die Umwelt, Sicherheitslücken bei Transporten, Leukämieraten unter den Arbeitenden in der Fabrik.

Der Gang vor Gericht bedeutet jedes Mal viel Vorbereitung für die Erwerbslose Lecomte. Was sie eigentlich antreibt in ihrem Kampf gegen die Justiz? „Gefängnisse sind doch nur Scheinlösungen“, findet sie. „Sie lösen die gesellschaftlichen Probleme nicht.“ Die Verurteilung zu 500 Euro Bußgeld will die 35-Jährige nicht hinnehmen. Sie hat Rechtsbeschwerde eingelegt, will vor das Oberlandesgericht Brandenburg ziehen. Es ist ein bisschen wie eine Lebens­aufgabe: Mit jeder Berufung geht wieder irgendetwas weiter. Ist ihre Aktion geglückt, kommt sie vor Gericht, ist sie ge­scheitert, vielleicht auch. Gewinnt sie einen Prozess, plant sie schon die nächste Störaktion, verliert sie, geht es eine Instanz höher. Auch das ist Teil des Prinzips.

Und so fährt – trampt – auch Bergstedt durch das ganze Land, um Prozesstrainings zu geben, spielt den Richter, blättert, die Brille zieht er dann nach vorne auf die Nasenspitze, in der kommentierten Version der Strafprozess Ordnung von Lutz Meyer-Goßner und entwirft Beweisanträge.

Was das soll?

Absolute Laien dazu aufzurufen, sich auf ein monate- bis jahrelanges Gefecht mit der Justiz einzulassen, ist streitbar. Das Konzept sei für Einzelne geeignet, nicht aber als universelles Konzept für die Bewegungslinke, so Henning von Stoltzenberg vom Bundesvorstand des linken Anwaltsvereins Rote Hilfe. Auch mischt Bergstedt in Strafprozessen mit, die laut Verein nicht den Kriterien eines politischen Verfahrens entsprechen. So verteidigt er den Bankräuber und Bundessprecher der der Interessenvertretung der Inhaftierten, Pit Scherzl. „Wenn jemand gegen den Staat ist, unterstütze ich ihn“, erklärt Bergstedt. „Auch wenn ich ihm danach sagen muss, dass er ein Arschloch ist.“ Da ziehen viele Linke engere Grenzen in der Kooperation.

Der Verteidiger ist nicht nett

Bergstedt verteidigt nicht aus Nettigkeit. Sondern dann, wenn die Sache einem seiner Kämpfe dient. Noch am Tag, bevor das Prozesstraining in Düren beginnt, verteidigt er den stadtbekannten Schwarzfahrer Manfred Bartl in Mainz. Es ist Richter Martin Pirrons erste Begegnung mit Bergstedt. Der grauhaarige, strenge Mann in schwarzer Robe will an diesem Donnerstag die Sache schnell hinter sich bringen. Doch schon als er die Hauptverhandlung eröffnet, legt das Publikum los: Ein Raunen geht durch die Reihen. „Lauter!“, ruft aus der zweiten Reihe ein bärtiger Mann mit Baskenmütze, „Ich verstehe Sie gar nicht.“ Der Richter lässt sich nicht einschüchtern. „Dann nehmen Sie erst einmal Ihre Kopfbedeckung ab“, versucht er zu kontern. Das Publikum lacht.

Der Laienverteidiger nimmt die Zeugen aufs Korn. In der Mitte des Raumes tänzelt er um einen der breitschultrigen Kontrolleure herum, stellt die Szene einer Fahrscheinkontrolle nach. Hatte der Kontrolleur Manfred Bartl in den Bus einsteigen sehen? Hat er das gelbe Schild an dessen Brust gesehen, auf dem „7,5 Jahre Schwarzfahren für Gerechtigkeit“ zu lesen war?

Nach der zweiten Zeugenbefragung weist Bergstedt den Richter auf den korrekten Ablauf der Hauptverhandlung in der Strafprozessordnung hin – dahinter steckt die Taktik, Verfahrensfehler im Protokoll erscheinen zu lassen. Ob er wisse, dass der Angeklagte nach jeder Zeugenvernehmung befragt werden müsse, dass der das Recht habe, sich zu äußern? Tatsächlich hatte Richter Pirron das nach dem ersten Zeugen nicht getan. Die Gesichtszüge des Richters verhärten sich. „Na, dann weiß er das eben jetzt“, sagt er.

Wenn Bergstedt so richtig in Fahrt kommt, schiebt er im Wechsel einen ausgestreckten Arm nach vorne und zieht den anderen vor die Brust. Seine Stimme schnellt dann in die Höhe, seine Aufmerksamkeit gilt dem Publikum. Das ist derweil damit beschäftigt, lautstark über die Abstände zwischen den Bushaltestellen in Mainz zu diskutieren. Wenn Richter Pirron Ruhe fordert, freuen sie sich wie über ein Lob. Es ist wie im Improvisationstheater. Alle wissen, dass sie Teil der Unterhaltung sind, aber niemand kennt den Schlussakt.

So gelingt der Hausfriedensbruch

Die Oktobersonne schickt ein paar warme Sonnenstrahlen durch die Fenster des dunkel getäfelten Saales. Vor den blauen Samtvorhängen tanzen Staubkörner im Licht. Es ist 14.55 Uhr, Richter Pirron erhebt sich, um das Urteil zu verlesen. Er habe selten ein Plädoyer gehört, dass so neben der Sache war, wie das dieses Rechtsbeistands, sagt er. Bergstedt hatte auf Paragraf 265a verwiesen, nach dem nur die Erschleichung einer Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln strafbar sei. Wegen Bartls gelbem Schild aber handle es sich hier nicht um eine Erschleichung. Der Richter bleibt hart. Sein Urteil: 600Euro Bußgeld für den notorischen Schwarzfahrer Bartl. Empörung im Publikum, der Staatsanwalt blättert desinteressiert in seinen Unterlagen.

Für Jörg Bergstedt ist das Mainzer Verfahren nur ein weiterer Baustein eines langwierigen Kampfes. Das Urteil für Manfred Bartl ist dabei zweitrangig. Er gluckst vergnügt, als die Zuschauer*innen ihn nach Verhandlungsende umringen, um sich mit ihm über Richter Pirron auszulassen. Den Augenblick nutzt er, um für das anstehende Prozesstraining zu werben.

In Düren wird er einem Teilnehmer zwei Tage später erklären, wie man am besten einen Hausfriedensbruch plant. „Es ist ganz leicht. Du musst bloß in der Nacht vorher das Objekt mit einem Schild ausstatten, auf dem 'Betreten auf eigene Gefahr’ steht“. Der Profisaboteur gibt seine besten Tricks weiter, als verstehe er es als seinen Lehrauftrag. „Betreten darfst du dann nämlich.“ Das meint zumindest Jörg Bergstedt.

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