Kritik am Beschneidungsurteil: Religionsfreiheit beschnitten?

Christen, Juden und Muslime sind sich einig in ihrer Haltung gegen das Beschneidungsverbot. Volker Beck (Grüne) pflichtet ihnen bei, die Deutsche Bischofskonferenz auch.

Für Moslems gehört die Beschneidung zur freien Ausübung ihrer Religion. Bild: ap

BERLIN taz | Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) wertete das Urteil als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und ins Elternrecht. „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Verfassung und darf nicht Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein“, so der Vorsitzende Aiman Mazyek.

Für Lamya Kaddor, Vorsitzende des Liberal-Islamischen Bundes, klingt das Urteil wie ein „Extraverbot nichtchristlicher Religionen“. Die Lehrerin für Islamkunde sagte der taz: „Beschneidung ist Teil der Identität männlicher Muslime. Alle meine Schüler können sich daran erinnern.“

Auch beim Zentralrat der Juden (ZdJ) in Deutschland löste das Urteil Empörung aus. „Es ist unsensibel und unerhört“, sagte ZdJ-Präsident Dieter Graumann zur taz: „Beschneidung ist fest im Judentum verankert und hat eine elementare Bedeutung. Sie wird seit Jahrtausenden auf der ganzen Welt praktiziert.“ Wenn Beschneidung generell verboten würde, warnte Graumann, werde „jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich sein“.

Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, unterstrich diese Kritik. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz äußerte sich besorgt, das Urteil gefährde Religionsfreiheit in Deutschland.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) hingegen begrüßte das Verbot der Beschneidungen. „Es zeigt deutlich, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf“, sagt TdF-Vorstandsvorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk.

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