Landesminister*innen gegen §219a: Empfehlung „ersatzlos streichen“

Zwei Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, Einwände gegen den Regierungsvorschlag zur Reform von Paragraf 219a zu erheben.

Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, spricht während der Sitzung des Bundesrats im Dezember 2018.

Im Plenum des Bundesrats hat die Empfehlung der beiden Ausschüsse wohl keine Chance Foto: dpa

BERLIN taz | Mehrere Landesminister*innen von SPD, Linken und Grünen hatten in der vergangenen Woche Anträge zum Gesetzentwurf für den Paragrafen 219a der Bundesregierung im Bundesrat eingebracht. Nun steht fest: In zwei von drei Ausschüssen konnten sie sich damit durchsetzen.

In den Anträgen ging es um die Frage, wie der Bundesrat Stellung zum Referentenentwurf der Großen Koalition nehmen soll. Dieser sieht eine Lockerung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vor. Bislang ist es Ärzt*innen verboten, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Künftig soll dies erlaubt sein, für jede weiterführende Information – wie etwa über die angewandten Methoden – sollen sie aber auf die Webseiten „neutraler Stellen“ verweisen müssen.

Im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Frauen und Jugend stimmte nun eine Mehrheit für die Anträge der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. In der Empfehlung dieser Ausschüsse, die der taz vorliegt, heißt es: Der Bundesrat möge zwar den Versuch begrüßen, die Information für Frauen und die Rechtssicherheit für Ärzt*innen zu verbessern – zugleich aber klarstellen, dass die von der Koalition vorgeschlagene Regelung „nicht weitreichend genug“ sei.

„Der Gesetzentwurf spaltet die grundlegenden Informationen über das ‚Ob‘ und ‚Wie‘ eines Schwangerschaftsabbruchs unnötig auf“, heißt es in dem Antrag. Dadurch schaffe er „neue Hürden für betroffene Frauen und diejenigen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber informieren wollen“. „Vorzugswürdig“ sei es, Paragraf 219a Strafgesetzbuch „ersatzlos zu streichen“.

Vor allem symbolisch

Auch im Rechtsausschuss hatten Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Hamburg einen solchen Antrag gestellt. Dort wurde er abgelehnt, der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf der Großen Koalition „keine Einwendungen zu erheben“.

Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der Bundesrat das Recht, noch vor der ersten Beratung des Parlaments zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Zu dieser Stellungnahme kann die Bundesregierung eine Gegenäußerung abgeben. Dann geht alles in den Bundestag, wo das parlamentarische Verfahren beginnt.

Das Votum in den Ausschüssen hat vor allem symbolische Bedeutung. Abstimmungserfolge in einzelnen Ausschüssen der Länderkammer sind möglich, weil hier die jeweiligen Fachminister*innen in eigener Verantwortung abstimmen können. Maßgeblich ist aber die Abstimmung im Plenum des Bundesrats – und da kommt es auf die Position der Landesregierung insgesamt an.

Wenn Koalitionsregierungen keine einheitliche Meinung haben, enthalten sie sich in der Regel. Da die Union in zehn Ländern mitregiert, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich der Bundesrat letztlich gegen den Kompromiss der Bundesregierung positionieren wird.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.