Landesverfassung von Schleswig-Holstein: Gott muss draußen bleiben

An nur einer Stimme ist der Herr gescheitert. Einen Gottesbezug wird es in der Verfassung Schleswig-Holsteins nicht geben.

Männer und Frauen in schwarzen Gewänder und weißen Kopfbedeckungen stehen lächelnd da

Diese Damen und Herren müssen ihren Glauben weiterhin ohne staatlichen Segen ausüben (Archivbild 1997) Foto: dpa

KIEL taz | Kommt Gott ins Spiel, sind Zeichen und Wunder möglich: „Ich habe Ralf Stegner gelobt“, bekannte Peter Harry Carstensen, ehemaliger CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein und bisher nicht als Freund des SPD-Spitzenmannes bekannt. Aber an diesem Morgen ist Carstensen nicht als Parteipolitiker in den Kieler Landtag gekommen, sondern als Sprecher der Volksinitiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“.

Die Gruppe, die von den christlichen Kirchen, der islamischen Religionsgemeinschaft Schura und den jüdischen Gemeinden im Land unterstützt wurde, hatte über 40.000 Unterschriften dafür gesammelt, dass ein Bezug auf Gott in die Verfassung aufgenommen wird.

So musste sich das Parlament erneut mit dem Thema befassen. Schon einmal, im Herbst 2014, hatten die Abgeordneten über diese Frage abgestimmt, aber die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für den Gottesbezug verfehlt.

Wieder hat es nicht gereicht: Nur 45 der 69 Abgeordneten votierten für einen Vorschlag, den eine Gruppe von 29 ParlamentarierInnen aller Fraktionen eingebracht hatte – das war genau eine Stimme zu wenig.

Hinterher versuchten die Unterstützer im und außerhalb des Parlaments, Gutes aus der Niederlage zu ziehen: „Die Debatte war ein Wert an sich“, so Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Carstensen sagte, die Initiative habe „ordentlich gearbeitet“ und viel erreicht. Ob die Gruppe nun weiter Unterschriften sammelt, werde „gemeinsam entschieden werden“. Allerdings würde ein angestrebtes Volksbegehren mitten in den beginnenden Landtagswahlkampf platzen.

Eine „Toleranzformel“?

Dass ein Gottesbegriff in der Verfassung von diesen oder jenen Gruppen politisch verwendet werden könnte, war eines der Argumente in der Debatte. So hoffte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben, der Religionsbezug sei ein Zeichen für neu zugewanderte Muslime: „Hier kann man Religion leben, aber ohne Scharia.“ Aber es gab auch die Befürchtung, die AfD könne sich in die Debatte einklinken.

Der Vorschlag, der es fast geschafft hätte, sollte den Satz enthalten, die Verfassung schöpfe „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“.

Dies sei eine „Toleranzformel“, so Ralf Stegner (SPD), der gemeinsam mit dem Oppositionsführer Daniel Günther für diesen Antrag sprach. Durch den Gottesbezug und die Besinnung auf grundlegende Werte werde klar gemacht, dass Menschen fehlbar seien. Doch dass so eine Formulierung „wie ein Amulett gegen Faschismus und Extremismus wirkt, daran fehlt mir der Glaube“, so Burkhard Peters (Grüne), der zu den Gegnern gehörte: „Zu oft wurde der Name Gottes für schreckliche Dinge missbraucht.“

Der Abstimmung waren lange Beratungen in den Ausschüssen und Anhörungen von Experten aus Wissenschaft und Kirchen vorangegangen.

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