Lebenslänglich für Kindermörder Silvio S.: „Zwei unbegreifliche Straftaten“

Silvio S. muss für die Morde an dem sechsjährigen Elias und dem vierjährigen Mohamed lebenslang ins Gefängnis. Viele Fragen bleiben unbeantwortet.

Eine Puppe aus dem Auto des Angeklagten Silvio S. liegt in Potsdam in einem Saal des Landgerichtes

„Es gibt kein Wort auf der Welt, das beschreiben könnte, wie leid es mir tut“, sagte Silvio S. Foto: dpa

POTSDAM dpa | Für die Morde an den kleinen Jungen Elias und Mohamed ist Silvio S. zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam verhängte am Dienstag lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Freilassung des 33-Jährigen später erschwert. Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von „zwei unbegreiflichen Straftaten“.

Der Wachmann hatte den sechsjährigen Elias laut Urteil im Juli 2015 im Wohnblock seiner Eltern in Potsdam entführt. Den vierjährigen Mohamed habe der 33-Jährige vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales im Oktober 2015 angesprochen und mitgenommen. „Sie haben sie entführt, der Freiheit beraubt, sexuell missbraucht und in der Absicht getötet, Ihre Taten zu verdecken“, so der Richter.

Der Angeklagte hatte im Verfahren zu den Vorwürfen geschwiegen und sich erst ganz am Ende mit einer kurzen Erklärung an die Hinterbliebenen gewandt. „Es gibt kein Wort auf der Welt, das beschreiben könnte, wie leid es mir tut. Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es tun. Ich selbst aber kann mir das nicht verzeihen.“

Konkrete Angaben zu den Vorwürfen machte Silvio S. im Prozess nicht. Damit bleiben viele Fragen offen. Besonders zu den letzten Stunden von Elias hatte sich das Gericht mehr Aufklärung erhofft.

Der Angeklagte war Ende Oktober festgenommen worden. Seine Mutter hatte ihren Sohn auf Bildern von einer Überwachungskamera erkannt.

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