Leistungsschutzrecht in Deutschland: Sieg für Google

Die Verleger unterliegen vor Gericht. Mit einer Klage wollten sie erreichen, dass Google zu Zahlungen für Bilder und Textanrisse gezwungen wird.

Jemand gibt "Google" bei Google ein

Bei Google nach „Google“ suchen. Ganz normal Foto: dpa

BERLIN taz | Mehrere deutsche Presseverleger haben im Kampf um Vergütungen aus dem Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Sie werfen Google Marktmissbrauch vor, da das Unternehmen durch seine beherrschende Stellung auf dem Suchmaschinenmarkt die Verlage quasi dazu zwinge, Teile ihrer Inhalte dem Konzern kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin folgte dieser Argumentation nicht. Bereits nach wenigen Prozessminuten hatte der Vorsitzende Richter betont, zu welcher Entscheidung er neigte: „Die Kammer tendiert dazu, die Klage abzuweisen.“ Und so ist es dann auch gekommen.

Für den Richter sind Suchmaschinen für alle Beteiligten „eine Win-Win-Situation“: Der Nutzer bekomme Suchergebnisse umsonst geliefert, Google gewinne Werbekunden und die Webseitenbetreiber Zustrom von LeserInnen. „Wir haben doch hier ein ausgewogenes System“, sagte er - und dieses würde durch das Leistungsschutzrecht aus dem Gleichgewicht gebracht.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war 2013 eingeführt worden und sollte Google dazu bringen, für kurze Textpassagen und Bilder, die die Suchmaschine als Vorschau in seinen Ergebnissen liefert, zu zahlen. Alternative: Google zeigt keine Vorschauen mehr, sondern nur noch die Überschrift, dazu wenige Worte, so genannte „kleinste Textausschnitte“.

Wie groß „kleinste Textausschnitte“ sind? Unklar. Zur Erhellung konnten auch die Verleger nichts beitragen: „Kleinste Textausschnitte ist weniger als kleine Textausschnitte“, sagte einer ihrer Anwälte vor Gericht. Aha.

Doch Google hielt sich an dieser Frage eh nie auf, machte weiter wie bisher und ließ viele Verleger Erklärungen unterschreiben, dass sie auf Zahlungen, die sich aus dem Leistungsschutz ergeben könnten, verzichten würden. Das war und ist aus Sicht der elf klagenden Verlagsgruppen (darunter Axel Springer, Madsack und DuMont) ein Missbrauch der Marktmacht Googles. Die Verlagshäuser seien von Google abhängig und hätten nur deshalb zugestimmt.

Googles Marktmacht

Zum Beweis hatte Axel Springer 2014 für vier seiner Nachrichten-Websites keine Gratis-Lizenz erteilt. Google stellte daraufhin die Ergebnisse von welt.de, computerbild.de und Co. nicht mehr mit Bildern und Textanrissen dar. Das Ergebnis: Die Klickzahlen waren laut Springer eingebrochen. Knapp zwei Wochen lang waren die vier Springer-Seiten nur rudimentär in den Ergebnislisten aufgeführt: Fast 40 Prozent weniger Nutzer seien in der Zeit von Google zu den Seiten geleitet worden. Von „Google News“ sollen gar 80 Prozent weniger Klicks gekommen sein.

Ergo: Google ist mächtig, die Verlage sind abhängig.

Doch all das überzeugte das Gericht nicht, auch wenn es die Marktbeherrschung von Google mehrfach herausstellte. Aber: Es sehe keine Diskriminierung der Kläger, begründete eine Gerichtssprecherin die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme. Nach dem Urteil deuteten die Anwälte der Verleger an, wohl in die nächste Instanz gehen zu wollen: „Der Richter hat sehr deutlich gemacht, dass das, was Google macht, nicht üblich ist“, ließ Jan Hegemann mitteilen: „Das Landgericht hat aber Zweifel, ob diese Unüblichkeit auch schon marktmissbräuchlich ist. Diese Frage wird möglicherweise vor dem Kammergericht entschieden werden müssen.“

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