Libyscher Flüchtling zusammengeschlagen: Opferaussage nicht notwendig

Ein Asylsuchender wurde möglicherweise von Neonazis bewusstlos geschlagen. Doch noch vor dem Gerichtsprozess soll er nun abgeschoben werden.

Die Staatsanwaltschaft schließt einen rechtsradikalen Hintergrund nicht aus. Bild: designritter / photocase.com

BERLIN taz | Am 14. Oktober 2011 wurde der 32-jährige Wissem Gdara gleich zweimal angegriffen. Am Nachmittag geriet er in der Plauener Stadtgalerie in eine Auseinandersetzung mit einem Ladendetektiv, der einen anderen Asylbewerber zu Unrecht verdächtigt hatte. Der zweite Vorfall spielt sich am Abend vor einer Diskothek in Plauen ab. Dort wurde Gdara so zusammengetreten, dass er das Bewusstsein verlor. Er erstatte Anzeige gegen die beiden mutmaßlichen Täter. Diese sollen in beiden Fällen aus dem Umfeld der Sicherheitsfirma C.O.P.S. stammen. Sie stellt die Türsteher an der fraglichen Diskothek und gilt als verstrickt ins Neonazimilieu.

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat Ermittlungen aufgenommen. Ob Gdara jedoch jemals vor Gericht aussagen kann, ist fraglich. Weil er wie viele Libyer über Italien einreiste, soll er ohne Asylverfahren dorthin abgeschoben werden. Am 16. Januar lehnte das Verwaltungsgericht Chemnitz seinen Eilantrag ab, das Asylverfahren hier durchzuführen. Der Libyer ist untergetaucht.

"Uns ist dieser Prozess keineswegs egal", sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft in diesem Fall keine Handhabe, eine Abschiebung zu verzögern, denn es drohe "kein Beweismittelverlust". Gemeint ist: Gdaras Aussage wurde schon von der Polizei aufgenommen. "Natürlich ist es besser, wenn er sie vor Gericht wiederholt."

Auch die Staatsanwaltschaft schließt einen rechtsradikalen Hintergrund nicht aus. Die beiden des Angriffs auf Gdara Beschuldigten seien "einschlägig, also wegen Körperverletzung vorbestraft".

Pro-Asyl-Geschäftsführer Günther Burckhardt hat dem Leiter des Asylbundesamts wegen Gdara einen Brief geschrieben. "Das Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, ist angesichts des gewalttätigen Rechtsextremismus in Deutschland verheerend." Um "Gesichtspunkten des Opferschutzes Rechnung zu tragen" und die Verfolgung der Täter zu sichern, soll Deutschland Gdaras Asylantrag zulassen.

Auch die Beratungsstelle für die Opfer rassistischer Gewalt in Sachsen fordert, dass der Libyer psychosoziale Beratung erhält und an der juristischen Aufklärung mitwirken kann. "Rassistische Angriffe sind in Plauen keine Ausnahme", so André Löscher von der Opferberatung. "Unsere Klienten klagen seit Jahren darüber, dass von Mitarbeitern der C.O.P.-Security Angriffe ausgehen." Was sich an dem Abend genau abgespielt hat, ist unklar. Sicher ist nur, dass es noch weitere Zusammenstöße zwischen Asylbewerbern und den Sicherheitsleuten vor der Disko gab.

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