Mögliches NPD-Verbotsverfahren: Neonazis im Visier

Auch die Innenminister der Union sind inzwischen für einen Abzug der V-Leute aus der NPD-Spitze. Für den Plan gibt es viel Zustimmung.

Vielleicht bald verboten: Junger Mann mit NPD-Flagge. Bild: dapd

BERLIN taz | Die Forderungen nach einem zweiten NPD-Verbotsverfahren werden immer lauter. Die Ankündigung der Unions-Innenminister, Verbindungsleute, V-Leute genannt, in der NPD-Führung für ein mögliches Verbotsverfahren abzuschalten, stößt in allen Parteien auf Zustimmung. Trotzdem werden in der Union hohe Hürden gesehen. Es sei schwer, der rechtsextremen Partei eine aggressiv-kämpferische Haltung nachzuweisen, sagte der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dem Vorsitzenden Frank-Walter Steinmeier zufolge für ein neues NPD-Verbotsverfahren ein. „Es darf nicht auf die lange Bank geschoben, muss aber gründlich vorbereitet werden“, meint Steinmeier. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Länder anders denken würden.

Der Druck auf die rechte Szene wird unterdessen größer. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am Donnerstag, dass von Anfang Januar bis Anfang März bundesweit 46 Rechtsextremisten festgenommen wurden. Das Blatt bezieht sich auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei, die auch der taz vorliegt.

Die Festgenommenen standen auf einer Fahndungsliste des Bundeskriminalamts (BKA), die 160 Personen umfasst. 37 von ihnen stammen aus Bayern, jeweils 29 aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Schon im Dezember berichtete die taz, dass das BKA nach 160 Nazis sucht, die untergetaucht sind.

Die Festnahmen könnten als Erfolg für das Bundeskriminalamt gewertet werden. Doch aus der Anfrage geht nicht hervor, wie lange die Fahnder bereits nach den jetzt Festgenommenen suchten. Und nur in 50 der 160 Fälle lag laut Innenministerium eine „politisch-rechts motivierte Tat“ vor.

„Diese Berechnung ist extrem fragwürdig“, sagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Ein Fall, in dem ein bekannter Nazi eine Person türkischer Herkunft würge und sie mit den Worten beleidige: „So was wie ihr gehört vergast“, werde als unpolitisch abgetan. Ein Hitlergruß in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung falle ebenfalls unter „Sonstiges“.

Die Auflistung beinhaltet auch Taten wie Betrugsdelikte, Verstöße gegen das Versicherungspflichtgesetz und Diebstahl. Jelpke fragt sich, wie die Bundesregierung eine solche Statistik unkommentiert weitergeben könne. „Offenbar sind die Sicherheitsbehörden auf dem rechten Auge noch blinder als befürchtet“, sagt sie.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.