NPD-Verbotsverfahren: Streit um den rechten Rand

CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl glaubt nicht an ein erfolgreiches Verbot der NPD. Die Opposition erklärt genau diese Haltung zum eigentlichen Problem im Umgang mit der Partei.

Nicht verboten zwar, aber auch nicht überall beliebt: Rostocker begrüßen am vergangenen Dienstag NPD-Funktionäre auf Werbetour. Bild: dpa

BERLIN dapd | Nach der Vernichtung brisanter Akten des Verfassungsschutzes sieht die Union die Chancen für ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD offenkundig gänzlich schwinden.

Das Material des Geheimdienstes, welches dem Verfassungsgericht in einem NPD-Verbotsverfahren vorgelegt werden müsse, sei „natürlich angreifbarer als früher“, sagte CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl der Berliner Zeitung. Damit habe sich ein solches Verfahren „so gut wie erledigt“.

Uhl fügte hinzu, nunmehr würden sich die Anwälte der NPD die Affäre zunutze machen, um die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Quellen in Zweifel zu ziehen. Dem sei schwer zu begegnen.

Im Zuge der parlamentarischen Aufklärung der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) war bekanntgeworden, dass noch nach Auffliegen der Terroristen im November 2011 Akten des Verfassungsschutzes zur rechtsextremen Szene vernichtet wurden. Die Innenminister von Bund und Ländern prüfen gerade, ob ein neuerliches Verbotsverfahren gegen die NPD angestrengt werden kann.

In Karlsruhe war 2003 ein erster Versuch gescheitert, da einige V-Leute des Verfassungsschutzes in den Spitzengremien der Partei zu finden waren. Inzwischen hat die Innenministerkonferenz beschlossen, die V-Leute abzuziehen. Rechtsexperten bezweifeln trotzdem, ob ein Verbot der NPD vor Gericht Bestand hat.

Opposition reagiert empört

Die Opposition kritisierte die Äußerungen Uhls scharf. „Die Bundesregierung sollte Beweise für ein Verfahren sammeln, Verfahrenshindernisse beseitigen und die Aussichten eines NPD-Verbotes prüfen und es nicht schon vorher kaputtreden“, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth am Montag in Berlin. Es dürfe nicht sein, dass „mit der Unterstützung des Innenministeriums die Chancen für ein NPD-Verbot ohne ausführliche Prüfung einfach weggeschreddert werden“.

Bundestagsvizepräsidentin und Linke-Innenexpertin Petra Pau attackierte die Union, die „das lauthals verkündete NPD-Verbot nie ernsthaft gewollt“ habe. „Anderenfalls hätte die unsägliche V-Leute-Praxis spätestens 2003 beendet werden müssen“, sagte Pau. Sie kritisierte zudem die Zustände beim Verfassungsschutz: „Praktisch rangierte beim Verfassungsschutz das Wohl von V-Leuten offenbar höher, als die Aufklärung einer Mordserie“, sagte Pau. Dies mache den Verfassungsschutz „nicht angreifbar, wie Uhl meint, sondern gefährlich und überflüssig“.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte in Berlin zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren, man befinde nach wie vor in der „Sammelphase“. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Frühjahr beschlossen, neues belastendes Material zu sichten. Ziel ist es, die Verfassungsfeindlichkeit der NPD nachzuweisen. Im Herbst werde über das weitere Vorgehen beraten, kündigte der Sprecher an.

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