NS-Literatur in Deutschland: Renaissance einer Hetzschrift

Niedersachsens Justizministerin fordert die Veröffentlichung von „Mein Kampf“. Eine wissenschaftliche Kommentierung könne präventiv wirken.

Kommentierte Version des Buches: hier bei einem Ausstellungsprojekt. Bild: dpa

HANNOVER dpa | Die seit Jahrzehnten in Deutschland verbotene Verbreitung von Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“ ist nach Ansicht von Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz mittelfristig nicht zu verhindern – auch nicht mit einem Sondergesetz.

Die Grünen-Politikerin fordert daher, nach Ablauf des Urheberrechtsschutzes Ende 2015 eine Veröffentlichung mit wissenschaftlicher Kommentierung zu erlauben. Dann könne auch Hitlers Hetzschrift unter Umständen „präventive Wirkung entfalten“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.

Hitler hat das Buch 1924 während seiner Inhaftierung in der Festung Landsberg geschrieben. 1943 waren in Deutschland nahezu zehn Millionen Exemplare verbreitet. Es wurde in sechzehn Sprachen übersetzt und auch nach 1945 im Ausland mehrfach wieder aufgelegt.

Die deutschen Urheberrechte für das Buch hat heute das Land Bayern, sie laufen aber Ende 2015 aus. Das Münchner Institut für Zeitgeschichte arbeitet seit Jahren an einer kommentierten Ausgabe, die nach dem Auslaufen der Urheberrechte veröffentlicht werden soll. Die Justizminister von Bund und Ländern wollen sich ab diesem Mittwoch auf ihrer Konferenz in Binz auf Rügen mit dem Thema auseinandersetzen.

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hatte vor der Konferenz bereits erkärt, es sei zu klären, wie eine Weiterbreitung dieser Hetzschrift zu verhindern sei.

Für jüdische Verbände unerträglich

Die Frage nach dem künftigen Umgang sei nicht nur unter Juristen sehr umstritten, betonte Niewisch-Lennartz. Sie könne sehr gut verstehen, dass es etwa für jüdische Verbände „eine fast unerträgliche Vorstellung“ sei, dass das Buch wieder in Deutschland zu kaufen sein könnte. „Ich glaube aber nicht, dass man ein Sondergesetz machen kann, das nur auf das Verbot eines Buches ausgerichtet ist“, sagte Niewisch-Lennartz.

Zudem sei es wenig erfolgversprechend, da das Buch bereits jetzt im Ausland und im Internet „praktisch an jeder Ecke zu kaufen“ sei. Daher ergebe es Sinn, eine gezielte Veröffentlichung samt Kommentierung zu unterstützen. Denn „eine aktive, kritische Auseinandersetzung“ mit dem Text sei zurzeit nicht möglich.

Dies unterstützt auch der Historikerverband: Die Veröffentlichung einer kritischen Edition sei am besten geeignet, der gefährlichen Mythisierung von Hitlers „Mein Kampf“ entgegenzuwirken, sagte eine Sprecherin der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) wollte sich zunächst nicht explizit zu einer kommentierten Ausgabe äußern. Wenn es eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe gebe, die sich klar von dem Inhalt abgrenze, sei eine nicht-strafbare Veröffentlichung unter Umständen möglich, sagte seine Sprecherin. Das müsse im Einzelfall und anhand des konkreten Textes von Gerichten beurteilt werden.

Auf Rügen wolle sich Bausback zunächst aber für ein bundesweites Vorgehen gegen Hitlers Hetzschrift einsetzen. Dazu solle das geltende Strafrecht angewendet werden, ein Sondergesetz sei nicht nötig. Es müsse mit allen Mitteln des Strafrechts gegen jeden strafrechtlich relevanten Nachdruck vorgegangen werden.

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