Nach Schüssen auf Polizisten bei Razzia: Mordanklage gegen Reichsbürger

Gegen den mutmaßlichen Todesschützen wurde Anklage wegen Mordes erhoben. Ein an dem Einsatz beteiligter Polizist steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Blick auf den Balkon der Wohnung des mutmaßlichen Todesschützen, an der Wand ein Plakat mit Reichsbürgersymbol, vor dem Balkon Absperrband

Nach dem SEK-Einsatz in der Wohnung des Angeklagten bleiben einige Fragen offen Foto: dpa

NÜRNBERG afp | Knapp ein halbes Jahr nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers auf Polizisten im fränkischen Georgensgmünd hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen und gegen einen Polizisten erhoben.

Dem mutmaßlichen Schützen Wolfgang P. werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Dienstag mitteilte. Dem angeklagten Polizisten werden unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen.

Ein Sondereinsatzkommando der Polizei hatte im Oktober dem „Reichsbürger“ Wolfgang P. wegen dessen staatsfeindlicher Gesinnung im fränkischen Georgensgmünd seine legal erworbenen Waffen abnehmen wollen. Beim Sturm der Polizei in sein Haus eröffnete P. das Feuer und verletzte einen 32 Jahre alten SEK-Beamten tödlich, zwei weitere Polizisten wurden verletzt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft rechnete P. mit dem Polizeieinsatz und war entsprechend vorbereitet.

Dem mitangeklagten Polizisten wird vorgeworfen, die von P. ausgehende Gefahr und Bereitschaft zur Waffengewalt erkannt zu haben, diese Erkenntnis aber entgegen seiner Pflicht nicht weitergegeben zu haben. Nach Überzeugung der Anklage hätte der Beamte die tödliche Schussabgabe verhindern können. Zu seinen Gunsten werde davon ausgegangen, dass er die Schüsse nicht billigend in Kauf genommen habe, insofern werde ihm nur Fahrlässigkeit zur Last gelegt.

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