Nachhaltigkeit in Unternehmen: Aldi ist fein raus

Ein neues Gesetz soll Firmen verpflichten, soziale und ökologische Aspekte ihres Betriebs offenzulegen. Aber viel Pflicht beinhaltet der Entwurf nicht.

Demonstranten halt ein Plakat hoch.

Proteste von Näherinnen in Kambodscha. Ihre Arbeitsbedingungen müssen Textilkonzerne auch künftig nicht offenlegen Foto: reuters

BERLIN taz | Die Sparda Bank München, der Outdoor-Ausrüster Vaude und der Maschinenbauer Voith tun es. Sie sind drei von Hunderten Unternehmen in Deutschland, die längst regelmäßig über die sozialen und ökologischen Aspekte ihres Geschäfts informieren, freiwillig, aber nach international etablierten Berichtsstandards. Damit sind sie in Deutschland ganz vorneweg – und werden es wohl auch bleiben.

In dieser Woche hat die Bundesregierung zwar einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die „nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen in ihren Konzern- und Lageberichten“ stärken will. Aber der fällt selbst hinter den Referentenentwurf von März zurück. „Eine verpasste Chance“, heißt es deshalb in einer gemeinsamen Erklärung von Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltschützern und dem Netzwerk Gemeinwohlökonomie.

Mit dem Gesetz soll eine Europäische Richtlinie von 2014, die sogenannte CSR-Guideline (Corporate Social Responsibility), in deutsches Recht umgesetzt werden. Der jetzt vom Kabinett verabschiedete Entwurf sieht vor, börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen oder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro zu mehr Transparenz zu verpflichten. Sie sollen nicht nur über die finanzielle Geschäftsentwicklung informieren, sondern „mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ sowie zur Diversität in der Zusammensetzung der Unternehmensführung machen.

So soll etwa erklärt werden, wie sich das Unternehmen zu den Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation verhält. Entsprechende Informationen aus den Lieferketten brauchen aber nur offengelegt zu werden, wenn sie „von Belang“ sind. Wohl aber müssen Unternehmen ihr Geschäftsmodell erklären – oder begründen, warum sie kein Konzept haben.

Weigern sie sich, diesen Pflichten nachzukommen, wird ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder 5 Prozent des jährliches Gesamtumsatzes fällig. Geprüft wird aber nur, ob sie einen Bericht vorlegen, nicht das, was drinsteht. Welche Form sie wählen, steht den Unternehmen frei, auch dürfen sie in „Ausnahmefällen“ „nachteilige Informationen“ weglassen.

Verdächtige Stille

Die großen Wirtschaftsverbände hatten den Referentenentwurf noch heftig kritisiert und vor allem vor dem „Bürokratieaufwand“ gewarnt. Jetzt titelte nur noch die Wirtschaftswoche „Noch mehr Aufwand für Unternehmen“, während sich etwa der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heribert Hirte, erfreut zeigte, dass das Gesetz „nicht über die Vorgaben aus Brüssel hinausgeht“. Die Union habe „erfolgreich dafür gekämpft, dass Angaben über die Lieferkette nur dann erfolgen müssen, falls diese wirklich relevant sind“.

Das Verbändebündnis hält dagegen, dass nach den Kriterien des Entwurfs lediglich „300 der mehr als 11.000 großen Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig“ würden. Auch das Bundesjustizministerium geht nur von einer – allerdings höheren – dreistelligen Anzahl von Firmen aus. Die Sparda Bank, Voith und Vaude gehören übrigens nicht dazu – sie sind entweder zu klein oder nicht „kapitalmarktorientiert“. Das Gleiche gilt auch für einige der ganz großen Player wie Aldi oder Würth „mit Milliardenumsätzen und erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft entlang ihrer Wertschöpfungsketten“, wie es in der gemeinsamen Erklärung der Verbände heißt.

Zudem kritisieren sie, dass bei Weitem „nicht alle relevanten Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft“ erfasst würden. Es sei aber zu wenig, wenn die Verletzung von Menschenrechten nur genannt werden müsse, wenn sie „unmittelbar geschäftsrelevant“ ist. Der Gesetzentwurf soll nun schnell durch die Instanzen, denn die EU-Richtlinie muss bis zum 6. Dezember in nationales Recht umgesetzt sein.

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