Namensstreit vor Entscheidung: Otto-Konzern gegen Otto’s Burger

Der Versandhauskonzern klagt das Recht am eigenen Namen gegen eine Fastfood-Kette ein – obwohl die Geschäftsfelder weit auseinanderliegen.

Komiker Otto Waalkes.

Darf seinen Namen behalten, weil es sein eigener ist: Komiker Otto Waalkes Foto: dpa

HAMBURG taz | Ein Markenname ist Gold wert. Deshalb sehen sich die Anwälte des Otto-Versands und der Bulettenbraterei Otto’s Burger, beide mit Sitz in Hamburg, am Dienstag vor Gericht. Eine Zivilrechtskammer wird verkünden, ob die Burger-Brater sich einen anderen Namen zulegen müssen, um nicht die Markenrechte des Versandhauses zu verletzten.

Zwar hat das Geschäft des Otto-Konzerns herzlich wenig zu tun mit Burger-Braterei, doch Otto hat Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen. „Es spielt keine Rolle, was für ein Gewerbe das ist“, sagt Otto-Pressesprecher Frank Surholt. Es sei das tägliche Brot der Rechtsabteilungen von Konzernen mit großen Namen, dass sie gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen hätten. Wer das wiederholt unterlasse, laufe Gefahr, beim nächsten Mal vor Gericht abzublitzen.

Daniel MacGowan von Holstein, Gründer und Gesellschafter von Otto’s Burger, kann das nicht nachvollziehen. Mittlerweile hätten er und sein Kompagnon 150 Firmen recherchiert, die „Otto“ im Namen führten. „Entweder man geht gegen alle vor oder keinen“, findet MacGowan.

Otto-Sprecher Surholt sieht das anders: Bei vielen Firmen hießen die Inhaber oder Gründer Otto, sagt Surholt. In diesen Fällen verzichte das Versandhaus auf eine Klage.

Urvater des Burgerbratens

MacGowan beruft sich bei der Namensfindung auf einen Hamburger Koch namens Otto Kuase, der 1891 zum ersten Mal eine Frikadelle zwischen zwei Brötchenhälften geklemmt haben soll. Allerdings sind über die Urheberschaft des Hamburgers noch ein halbes Dutzend weiterer Vermutungen im Umlauf.

Nach der Klage des Otto-Versands 2015 versuchten beide Seiten anderthalb Jahre lang, sich außergerichtlich zu einigen. „Die ersten Kontakte, die wir hatten, waren positiv“, erzählt MacGowan. Otto habe seine Firma sogar um Catering gebeten und Teile seines Katalogs in einer seiner Filialen fotografieren lassen.

Bei dem Einigungsversuch habe Otto aber Otto’s Burger nur angeboten, den Namen in Lizenz zu verwenden. „Es ist für jede Firma schwierig, nicht die Rechte am eigenen Namen zu haben“, sagt MacGowan. Otto’s Burger hätte den Namen nicht an Franchise-Nehmer vergeben können – wobei MacGowan das nach eigener Aussage gar nicht plant, sondern demnächst in Lüneburg und Köln echte Filialen eröffnen will – zusätzlich zu dem Imbisswagen und vier Filialen in Hamburg.

Sollte er am Dienstag verlieren, will er den Instanzenweg ausschöpfen, kündigt MacGowan an.

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