Nano-Label für Lebensmittel: Kennzeichnungspflicht ausgebremst

„Nano“ könnte demnächst auf den Zutatenlisten vieler Lebensmittel stehen. Doch Lobbyisten versuchen, die Regelung zu verwässern.

Bisher ist für Lebensmittel noch keine Nano-Kennzeichnung vorgeschrieben. Bild: imago/Jochen Tack

BERLIN taz | Instantsuppen, Salz oder andere pulverförmige Lebensmittel enthalten oft Nanopartikel aus Titandioxid oder Siliziumdioxid, um Verklumpen zu vermeiden. Auch andere Zutaten haben oft Nanogröße. Forscher fanden Hinweise, dass beim Verspeisen bis zu 40 Prozent der verabreichten Titandioxid-Nanopartikel über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden.

Die Risiken dieser Aufnahme sind bislang unbekannt. Verbraucherschützer begrüßen die in der EU geplante Kennzeichnung grundsätzlich als Transparenzgewinn für den Verbraucher. Doch in Brüssel tobt eine Lobbyschlacht um dieses Labeling. Aktivisten der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) stellen die Lebensmittelindustrie an den Pranger: sie versuche, die Kennzeichnungspflicht zu verwässern.

Bei der EU-Kommission hatten die Lobbyisten offenbar Erfolg. L:2013:343:0026:0028:DE:PDF:Sie wollte die Definition, welche Stoffe überhaupt als „Nano“ betrachtet und somit gekennzeichnet werden müssen, stark einengen. Nur neu entwickelte Nano-Zusätze sollen gekennzeichnet werden. In der Begründung dafür benutzt sie das gleiche Argument, das man von der Industrie hört: Es könne den Verbraucher verwirren, wenn Zusätze, die schon seit Jahrzehnten eingesetzt werden, nun auf einmal zusätzlich mit „Nano“ gekennzeichnet würden.

Fast wortgleich ist diese Begründung in Positionspapieren der Federation of European Speciality Food Ingredients Industries (ELC), dem Verband der Europäischen Lebensmittelzutaten-Industrie, zu lesen. Gegner dieser Einengung argumentieren, dass die unbekannten Risiken der seit Langem in Lebensmitteln eingesetzten Nanomaterialien es rechtfertigen, den Verbraucher darauf hinzuweisen. Er könne nur dann eine informierte Entscheidung treffen.

„Es kann nicht sein, dass die Industrie entscheidet, was der Verbraucher erfährt und was nicht“, sagt etwa Tatiana Santos vom Europäischen Umweltbüro (EEB) in Brüssel.

Beobachter wundern sich kaum über den großen Einfluss von Industrielobbyisten auf die EU-Kommission. In den Expertengruppen, die die Kommission zu ihrer Beratung um die Regulierung der Nanotechnologie heranzieht, gibt es mehr Industrie-Experten als solche von gesellschaftlichen Organisationen wie dem EEB. „Zwar wird ein Gleichgewicht angestrebt, aber Organisationen wie die unsere haben nicht die Resourcen, all diese Expertengruppen zu besetzen“, sagt Santos. Sie selbst sitzt in einer solchen Expertengruppe. Für Nanotechnologie kann die Spanierin aber nur 20 Prozent ihrer Arbeitszeit beim EEB nutzen.

Vollends von Industrievertretern dominiert war eine Expertengruppe, die im Mai letzten Jahres über die Definition des Begriffs „Nanomaterial“ in der neuen Regulierung zur Lebensmittelkennzeichnung beriet. Symptomatisch: Der Europäische Verbraucherschutzverband BEUC sandte eine schriftliche Erklärung, statt selbst an der Sitzung teilzunehmen.

Widerstand im Parlament

Das Ende vom Lied: Die EU-Kommission, die die Kompetenz hat, die Definition zu präzisieren, schlug Ende 2013 die genannte Einengung vor. Der schwedische Grünen-Abgeordnete Carl Schlyter und fünf weitere Abgeordnete des EU-Parlaments – darunter die deutsche CDU-Abgeordnete Christa Klaß – akzeptierten dies nicht. Aus ihrer Sicht überschritt die Kommission ihre Kompetenzen.

Sie habe versucht, Entscheidungen des Parlaments und des Europäischen Rates über die Nano-Kennzeichnung abzuschwächen, sagt Schlyter. Die Abgeordneten führten eine Abstimmung im Parlament herbei, die in der zweiten Märzwoche den Vorstoß der Kommission mit großer Mehrheit ausbremste und strengere Vorschriften für die Nano-Kennzeichnung einfordert.

Wie es nun weitergeht, ist unklar. „Es wird sich also noch weiter verzögern, aber wenn der Entwurf angenommen worden wäre, dann würde das bedeuten, dass Verbraucher in die Irre geführt werden“, sagt Sylvia Maurer, Nano-Expertin vom BEUC. Ohne eine klare Definition von „Nano“ jedenfalls dürfte die geplante Kennzeichnungspflicht ein Papiertiger werden. Die Lobbyisten könnten dann doch noch feiern.

Die Recherchen für den Artikel wurden von journalismfund.eu sowie privaten Spendern über die Crowdfunding-Plattform krautreporter.de kofinanziert. Die AutorInnen gehören zum Redaktionsteam von Nanomagazin.net, einem Wissens- und Debattenmagazin über neue Technologien im Netz, dessen Aufbau wurde von der Robert Bosch Stiftung gefördert.

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