Neue Fahrverbote in Stuttgart: Ländle muss mehr Diesel aussperren

Schlappe für die grün-schwarze Landesregierung: Baden-Württemberg muss laut Gericht mehr Diesel als geplant aus Stuttgart verbannen.

Das besonders von Abgasen betroffene Stuttgarter Neckartor

Hier stinkt es bald nicht mehr so: Das besonders von Abgasen betroffene Stuttgarter Neckartor Foto: dpa

STUTTGART dpa/taz | Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote für Dieselautos der Abgasnorm Euro-5 festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht. Dies erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag nach einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Vortag.

Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen. Die grün-schwarze Regierung hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm Euro-4 und darunter geben soll.

Fahrverbote für Euro-5-Diesel sollten dabei vermieden und Benzinautos vollkommen von Verboten ausgenommen werden, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU). Für die geplanten Dieselfahrverbote für ältere Wagen seien außerdem „Ausnahmen und Übergangsregelungen für Handwerker, Lieferverkehr und Anwohnergruppen“ vorgesehen.

Das geht der DUH nicht weit genug: Es sollte keine Ausnahmeregeln für Anwohner geben und auch Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 sollten auf besonders belasteten Strecken nicht fahren dürfen. „Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unsere Position bestätigt hat“, sagte Resch.

Gericht setzt Frist bis zum 15. Juli

Die Landesregierung muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des kommenden Jahres – etwa im September 2019 – auch neuere Dieselwagen der Abgasnorm Euro-5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis zum 15. Juli festlegen.

Der DUH hatte eine schnelle, vollständige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar gefordert. Die Leipziger Richter hatten damals entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warf dem grün-schwarz regierten Bundesland vor, den neuen Luftreinhalteplan zu verzögern. Nach seinem Eindruck will das Land nicht an Fahrverbote für Euro-5-Diesel ran. Ähnliche Verfahren zur Zwangsvollstreckung von Diesel-Fahrverboten wie in Stuttgart laufen in Düsseldorf und München.

Der DUH hatte eine schnelle, vollständige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar gefordert

In Stuttgart geht es auch noch um einen zweiten, verwandten Sachverhalt: die Umsetzung eines Vergleichs, den das Land mit Anwohnern des Stuttgarter Neckartors im Jahr 2016 geschlossen hat. Der Vergleich verpflichtet das Land dazu, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung zu reduzieren. Bislang ist er nicht umgesetzt. Vor Gericht demonstrierten am Donnerstag einige Anwohner mit Plakaten für sofortige Maßnahmen.

Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen für alte Diesel-Autos zu sperren.

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