Neuregelung Erbschaftssteuer: Bundesrat billigt Kompromiss

Der Bundesrat hat eine Reform der Erbschaftssteuer gebilligt. Die Neuregelung war wegen eines Verfassungsgerichtsurteils notwendig geworden.

Frau mit Brille hebt die Hand, es ist die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne)

Zähneknirschend stimmten die Grünen zu – hier Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein Foto: dpa

BERLIN afp | Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September beschlossene Gesetz. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden.

Ziel der Neuregelung ist es, Firmenerben in bestimmtem Maße von der Steuerbelastung zu verschonen, wenn sie die Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen erhalten. „Wir wollen unternehmende Unternehmen schonen“, sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im Bundesrat. Wer aber einfach nur die Erbschaftsteuer umgehen wolle, solle nicht begünstigt werden.

Gegen die Neuregelung hatten insbesondere die Grünen Bedenken erhoben. Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), sagte vor der Länderkammer, das neue Gesetz sei „kein Durchbruch in Richtung Steuergerechtigkeit“. Allerdings solle der Regelung zugestimmt werden, weil andernfalls das Bundesverfassungsgericht eine Regelung erlassen werde.

Neu ist unter anderem, dass zur Bestimmung des Wertes eines Unternehmens der Jahresertrag mit dem Faktor 13,75 multipliziert wird. Das ist weniger als bisher, aber mehr als von der Bundesregierung gewollt.

Firmenerben wird die Steuerschuld außerdem bis zu sieben Jahre lang – statt wie bisher zehn – gestundet, sofern sie bestimmte Voraussetzungen etwa zum Erhalt von Arbeitsplätzen einhalten. Die Reform sieht auch vor, Missbrauchsmöglichkeiten einschränken: Freizeit- und Luxusgüter wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht steuerlich begünstigt werden. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.

Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer – bislang jährlich rund 5,5 Milliarden Euro – stehen den Ländern zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen im Jahr 2014 gekippt. Den Richtern waren die Privilegien für Betriebserben zu weit gegangen.

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