Ökostrom in Deutschland: Bewerbung um die Sonne

Wie geht es weiter mit der staatlichen Unterstützung der Energiewende in Deutschland? Nun werden Details zur Förderrevolution bekannt.

Wie geht's weiter? Strommasten und Solarbäume in Hessen. Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist ein Plan, der bei manchen viele Hoffnungen weckt, bei anderen große Sorgen: Wer in Zukunft Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeist, soll nicht mehr automatisch einen zuvor festgelegten Preis dafür erhalten. Stattdessen will die Bundesregierung ab 2017 Wind- oder Solarparks ausschreiben. Wer mit der geringsten Förderung auskommt, erhält den Zuschlag. Die Art und Weise, wie Deutschland Ökostrom finanziert, wird damit grundsätzlich umgestellt.

Die Bundesregierung will damit die Planbarkeit des Ökostrom-Ausbaus erhöhen und die Kosten senken. Kritiker fürchten, dass durch das Verfahren Bürgerprojekte und Genossenschaften kaum noch zum Zuge kommen und die Kosten durch mehr Aufwand und geringere Planungssicherheit sogar noch steigen.

Diese Bedenken will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nun offenbar ausräumen. In einem Eckpunktepapier, das der taz vorliegt, skizziert sein Ministerium erstmals, wie die Ausschreibung bei großen Photovoltaikanlagen ablaufen könnte. In diesem Sektor soll das neue Finanzierungsmodell in den nächsten Jahren erprobt werden.

Das Eckpunktepapier, das am Donnerstag noch bei einem Workshop mit Politik- und Verbandsvertretern diskutiert wurde und dann als Grundlage für eine öffentliche Konsultation dienen wird, sieht vor, dass sich die Ausschreibung allein auf die installierte Leistung der Anlagen bezieht. Insgesamt sollen jährlich Anlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden, bisher waren nur 400 geplant. Durchgeführt wird das Verfahren von der Bundesnetzagentur.

Äcker bleiben solarfrei

Wie bisher sollen die Anlagen nur entlang von Autobahnen und auf Industrie- oder Gewerbeflächen gebaut werden dürfen, nicht aber auf landwirtschaftliche Flächen. Regionale Beschränkungen soll es zunächst ebenso wenig geben wie Vorgaben zur Rechtsform der Betreiber. Die Höchstgröße pro Anlage soll mit 25 Megawatt deutlich größer sein als bei der bisherigen EEG-Förderung, die nur für Anlagen bis 10 Megawatt galt. Ein Solarpark mit 25 Megawatt Leistung ist in der Regel knapp über ein halben Quadratkilometer groß .

Alle potenziellen Betreiber sollen dann zu einem festgelegten Zeitpunkt die Größe der geplanten Anlage und den geforderten Strompreis-Aufschlag, die sogenannten Marktprämie, verdeckt mitteilen. Die Anlage mit den niedrigsten Kosten erhalten den Zuschlag.

Quoten für kleine, bürgerschaftliche Projekte wird es nicht geben. Dennoch sollen sich weiterhin möglichst viele Akteure beteiligen, schreibt das Ministerium. Deshalb sollen „Bieterrisiken und weitere Zugangshürden begrenzt werden“. So sollen die finanziellen Sicherheiten, die beim Abgeben eines Gebots und beim Erhalten des Zuschlags geleistet werden müssen, niedriger sein, wenn Betreiber bereits über einen Bebauungsplan verfügen.

Eine weitere Sorge von Kritikern des Ausschreibungsmodells, nämlich dass geplante Anlagen am Ende möglicherweise gar nicht gebaut werden, will das Wirtschaftsministerium mit Strafzahlungen verhindern, die bei Verzögerung oder Aufgabe eines Projekts fällig werden. Über die Höhe macht das Eckpunktepapier allerdings noch keine Angaben.

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