Opposition fordert Beteiligung des Bundes: Mehr Unterstützung für Frauenhäuser

Linkspartei und Grüne wollen, dass sich der Bund mehr für misshandelte Frauen engagiert. Er soll Frauenhäuser finanziell unterstützen.

Frauensilhouette vor einem Fenster

Junge Frau an einem Fenster eines Frauenhauses (Archivbild, 2013). Foto: dpa

BERLIN taz | Die Opposition im Bundestag will die Bundesregierung beim Thema Gewalt gegen Frauen stärker in die Pflicht nehmen. Bisher sind Aufbau und Erhalt der Frauenhäuser Ländersache. Grüne und Linkspartei wollen das ändern. Deshalb veranstalteten sie vergangene Woche ein Fachgespräch, zu dem die frauenpolitischen Sprecherinnen beider Fraktionen, Ulle Schauws (Grüne) und Cornelia Möhring (Linkspartei) Verfassungsrechtler eingeladen hatten, um die Möglichkeiten der Mitfinanzierung durch den Bund auszuloten.

Die 350 Frauenhäuser in Deutschland leiden unter ihrer komplizierten Finanzierung. Viele Häuser sind überlastet, die Ressourcen sind knapp. Immer wieder müssen Hilfesuchende abgewiesen werden. Seit Jahren fordern Verbände deshalb eine einheitliche Finanzierung durch den Bund. Zwei – sich nicht widersprechende – Ideen wurden beim Fachgespräch der Opposition diskutiert: ein Geldleistungsgesetz, bei dem ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus bestünde, und ein Drei-Säulen-Modell, bei dem die Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen geteilt würde.

Besonders das Geldleistungsmodell galt unter den Experten als chancenreich. Ein Rechtsanspruch hätte zudem, da waren sich die Teilnehmer einig, eine positive Signalwirkung. Allerdings bräuchte es niedrigschwellige Kriterien wie beispielsweise eine Notfallleistung ohne Nachweispflicht. Derzeit müssten Frauen ihre Misshandlung oft beweisen, sagte Eva Risse von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Die Hilfe müsse schneller und bedarfsgerechter sein.

Die Grüne Schauws fordert von der Bundesregierung mehr politischen Willen. Bei allen Fraktionen herrsche Betroffenheit, wenn im zuständigen Ausschuss die Situation in den Frauenhäusern zur Sprache käme. Auf Ergebnisse warte man vergeblich: „Zum Thema Gewaltschutz kommt von Seiten des Familienministeriums zu wenig.“ Für 2016 hat das Ministerium dem Ausschuss nun eine erneute Bedarfsanalyse angekündigt. Grundsätzlich solle die Hauptverantwortung aber bei den Ländern und Kommunen verbleiben, sagte eine Sprecherin.

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