Plädoyer von Verteidiger im NSU-Prozess: Heer nimmt Verhandlung auseinander

Zschäpes Verteidiger Heer hält sein Abschlussplädoyer zum NSU-Verfahren. Der Angeklagten sei das Recht auf einen fairen Prozess verweigert worden.

Zschäpes Ex-Verteidiger Wolfgang Heer

Verteidigt auch die Verteidigung: Wolfgang Heer Foto: dpa

MÜNCHEN taz | Es ist eine Art ruhige Vorfreude, die Wolfgang Heer an diesem Donnerstagmorgen ausstrahlt. Sorgfältig cremt er sich die Hände ein, rückt die schneeweiße Krawatte zurecht und streift die Robe über. Gleich wird er in Saal 101 des Oberlandesgericht München zum dritten Tag seines Abschlussplädoyers anheben, es ist der 430. Prozesstag in dem seit Mai 2013 andauernden Mammutverfahren.

Heer stützt sich während seiner Rede am Pult ab, er spricht ruhig, wirkt oft auch umständlich. Trotzdem: Es ist der große Auftritt des 45-jährigen Anwalts, der gemeinsam mit Anja Sturm und Wolfgang Stahl das ursprüngliche Verteidigertrio der angeklagten Beate Zschäpe bildete.

Nachdem sich Zschäpe im Sommer 2015 endgültig mit ihren Anwälten überworfen hatte und fortan nur noch ihre neuen Verteidigern Mathias Grasel und Hermann Borchert ins Vertrauen zog, hatten Heer, Stahl und Sturm mehrmals um ihre Entbindung gebeten – ohne Erfolg.

Nun, in diesen wohl tatsächlich allerletzten Tagen des mehr als fünfjährigen Prozesses, haben die Alt-Anwälte noch einmal die Chance, ihre Sicht der Dinge in München vorzutragen. Und Wolfgang Heer ist offenbar äußerst entschlossen, diese Chance zu nutzen: Die Forderung nach der sofortigen Freilassung Zschäpes am Dienstag zu Beginn seines Plädoyers war ein Paukenschlag, unterbot sie doch noch das Plädoyer ihrer neuen Anwälte Grasel und Borchert, die maximal zehn Jahre Haft für Zschäpe gefordert hatten.

Detailreich und akribisch nimmt er seitdem den Prozess auseinander. Dabei geht es ihm vor allem darum, Fehler in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Prozessführung des Vorsitzend Richters Manfred Götzl nachzuweisen. Beate Zschäpe, so seine These, sei das Recht auf einen fairen Prozess verweigert worden.

Kein Tötungsvorsatz

Inhaltlich konzentriert sich Heer in seinem Plädoyer auf den 4. November 2011, als Zschäpe das Versteck des NSU in der Zwickauer Frühlingsstraße in Brand gesetzt hatte. Nach Ansicht Heers die einzige Tat, wegen der Zschäpe zu verurteilen sei, und zwar auch nur wegen einfacher Brandstiftung. Die übrigen Vorwürfe der Bundesanwaltschaft, darunter die Mittäterschaft in zehn Mordfällen und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, hatte er gleich zu Beginn seines Plädoyers zurückgewiesen.

Detail für Detail rekonstruiert er nun den Tag der Brandstiftung aus verschiedenen Zeugenaussagen und versucht so nachzuweisen, dass Zschäpe dabei ohne Tötungsvorsatz gehandelt habe und deswegen nicht wegen versuchten Mordes verurteilt werden könne. Selbst den Antrag auf Hinzuziehung eines weiteren Brandsachverständigen lässt er sich nicht nehmen – ob dieser zu weiteren Verzögerungen im Prozess führen könnte, war am Mittag noch nicht abzusehen. Ausführlich beschäftigt er sich außerdem damit, ab wann sich grundsätzlich von einer vorsätzlichen Tat sprechen lässt.

Wolfgang Heer

„Das Klingeln spricht evident gegen den Tötungsvorsatz“

Scharf kritisiert Heer die aus seiner Sicht viel zu späte Vernehmung der Rentnerin Charlotte E., Nachbarin der rechten Terrorzelle in Zwickau. Kurz bevor Zschäpe die Wohnung in Brand setzte, soll sie nach Ansicht der Verteidigung bei der damals 89-jährigen E. geklingelt und sie gewarnt werden.

„Das Klingeln spricht evident gegen den Tötungsvorsatz“, begründet Heer, warum dieser Umstand aus seiner Sicht so entscheidend sei – und die Tatsache, dass das Gericht E. erst im Dezember 2013 zu vernehmen versuchte, so fatal. Denn damals war die Rentnerin bereits so stark an Demenz erkrankt, dass sie keinerlei Aussage mehr zu den Ereignissen machen konnte.

Der Kölner Anwalt spielt in seinem Plädoyer seinen Vorteil gegenüber den neuen Verteidigern aus: Die Brandstiftung war zu Beginn des Prozesses Gegenstand der Verhandlungen, sie so detailreich zu rekonstruieren wäre für die damals gar nicht anwesenden heutigen Anwälte nicht möglich.

Verteidigung der Verteidigung

Es ist eine bizarre Situation, in der Heer sein Plädoyer hält: Zschäpe spricht seit fast drei Jahren kein Wort mehr mit ihren ehemaligen Anwälten, die weitere Verteidigung läuft gegen ihren Willen. Gleichzeitig hält Heer nun ein Plädoyer, dass die Aufgabe, Zschäpe zu verteidigen, um einiges besser erfüllt als das ihrer neuen Anwälte, die bereits Ende April plädiert hatten.

Zschäpe selbst scheint die meiste Zeit zuzuhören, in wenigen Momenten geht ihr Blick auch zu ihrem ehemaligen Verteidiger selbst – ob sie nun unbeteiligt oder konzentriert aussieht, ist Interpretationssache, die in der Berichterstattung durchaus auseinander geht. Beim kleinsten Geräusch im Saal bittet Heer um Ruhe, als die Bundesanwälte kurz miteinander tuscheln, wirkt er fast beleidigt.

Er will ihn nutzen, seinen Auftritt, schließlich verteidigt er sich und die anderen beiden geschassten Anwälte hier gewissermaßen auch selbst. Die Verteidigungsposition sei durch die Art der Prozessführung „irreparabel beschädigt worden“, sagt er am Donnerstag – mit möglichen eigenen Fehlern muss man sich so nicht auseinandersetzen.

Am Nachmittag beendet Heer schließlich seinen Vortrag. In der nächsten Woche soll es mit den Plädoyers von Anja Sturm und Wolfgang Stahl weiter­gehen, das Ende des Prozesses wird frühestes für Ende des Monats erwartet. Für den Tag der Urteilsverkündigung sind unter dem Titel „Kein Schlussstrich“ in mehreren Städten Aktionen angekündigt. Kritiker des Prozesses bemängeln, er habe kaum zur Aufklärung beigetragen.

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