Politische Krise in Burkina Faso: „Bedeutende Persönlichkeit“ gesucht

Das Militärregime in Burkina Faso gibt dem Druck nach. Eine zivile Übergangsregierung soll folgen, innerhalb eines Jahres ist die Rückkehr zur Demokratie geplant.

Er jedenfalls wird nicht weitermachen: Ex-Präsident Blaise Compaoré. Bild: ap

OUAGADOUGOU dpa | Eine Woche nach der international kritisierten Machtübernahme des Militärs in Burkina Faso haben sich Opposition und Vertreter der Zivilgesellschaft auf die Einrichtung einer einjährigen Übergangsregierung geeinigt. An den Verhandlungen in der Hauptstadt Ouagadougou nahmen auch mehrere westafrikanische Präsidenten als Vermittler teil. Die nächsten Wahlen sollen nun im November 2015 abgehalten werden, zitierten lokale Medien am Donnerstag eine Abschlusserklärung.

Wer die Regierung bis dahin führen soll, war zunächst unklar. Als Interimsstaatschef soll laut der Vereinbarung eine „bedeutende zivile Persönlichkeit“ bestimmt werden. Parteien und Verbände wurden aufgerufen, Vorschläge zu machen.

Langzeit-Präsident Blaise Compaoré war Ende vergangener Woche nach tagelangen Massenprotesten zurückgetreten. Diese richteten sich gegen seinen Plan, die Verfassung ändern zu lassen, um bei den nächsten Wahlen für eine weitere Amtszeit kandidieren zu können. Er setzte sich nach seinem Rücktritt in die benachbarte Elfenbeinküste ab.

Neben dem senegalesischen Staatschef Macky Sall nahmen auch seine Amtskollegen aus Nigeria und Ghana, Goodluck Jonathan und John Mahama, an den Gesprächen mit der Militärführung teil. Der Vizechef der Präsidentengarde, Isaac Zida, hatte Ende vergangener Woche die Regierungsgeschäfte übernommen, was international scharfe Kritik auslöste. Das Land mit 17 Millionen Einwohnern müsse diese schwierige Phase schnell überwinden und dabei „alle Teile der Gesellschaft am Entscheidungsprozess beteiligen, um wieder eine stabile Demokratie einzurichten“, zitierte der französische Radiosender RFI Mahama.

Die Afrikanische Union (AU) hatte Burkina Faso bereits am Montag ein Ultimatum gestellt. Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen eine zivile Regierung eingesetzt werde, drohten dem Land Sanktionen – darunter eine Aussetzung der Mitgliedschaft in der Staatengemeinschaft.

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