Prozess gegen Antifaschistin in Göttingen: Führer war mehr Lametta

Eine Antifaschistin steht vor Gericht, weil sie den Chef der Neonazi-Vereinigung mit Glitzer bestreut haben soll. Außerdem stellte sie sich einer Abschiebung in den Weg

Autsch! Glitzerschnipsel können ganz schön schmerzhaft sein, wenn sie aus der falschen Hand kommen Foto: Daniel Reinhardt/dpa

GÖTTINGEN taz | Jens Wilke bekam gestern doppelten Geleitschutz. Acht Gesinnungsfreunde begleiteten den Chef der rechtsextremen „Volksbewegung Niedersachsen“ – bis vor Kurzem noch bekannt und berüchtigt als „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ – am Vormittag vom Göttinger Bahnhof zum örtlichen Amtsgericht. Vor dem Gebäude sorgten gut gerüstete Polizistinnen und Polizisten dafür, dass Wilke und seine Truppe nicht mit linken Gegendemonstranten anein­ander gerieten.

Wilke, von Beruf Versicherungsmakler, war in einem Verfahren gegen eine Göttinger Antifaschistin als Zeuge geladen. Gewissermaßen in eigener Sache: Denn die 60-Jährige soll ihm im Juli vergangenen Jahres im Göttinger Kreishaus rote Glitzersterne über den Kopf gekippt beziehungsweise ihn damit beworfen haben. Ein Foto seines bepuderten Kopfes hatte Wilke ins Internet gestellt.

Der Rechtsextremist hatte zur Kommunalwahl im September 2016 auf der Liste der NPD als „Unabhängiger“ für das Amt des Landrates kandidiert. Am fraglichen Tag war der Kreiswahlausschuss zusammengetreten, um die eingereichten Vorschläge zu prüfen. Eine Gruppe Nazi-Gegner begrüßte Wilke im Kreishaus mit Pfiffen.

Gab es mit den Glitzerschnipseln einen Schlag auf den Kopf?

Rund 80 Strafverfahren gegen Nazi-Gegner hat die Polizei 2016 in Südniedersachsen eingeleitet. In rund der Hälfte der Fälle kam es nicht zum Prozess, die übrigen endeten mit Einstellungen oder Freisprüchen.

Dass AntifaschistInnen oft ohne hinreichenden Grund kriminalisiert werden, schließen Jusos, Grüne und Grüne Jugend daraus. Gleichzeitig sei der Umgang mit Demonstrationen gegen rechts zum Teil überaus rabiat und unverhältnismäßig gewesen.

Auch dass ihre engagierten Mitglieder widerrechtlich überwacht werden, befürchten die drei Organisationen. 200 Menschen aus der Region haben deshalb jetzt Auskunftsersuchen an den niedersächsischen Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt gestellt.

Wilke will bei der Glitzerattacke auch einen Schlag auf den Kopf verspürt haben. Er zeigte seine Widersacherin an, Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten wegen des Verdachts der Körperverletzung. Gestern nun verhandelte das Amtsgericht über die Sache. Während Wilke im Zeugenstand noch einigermaßen verständlich seine Sicht der Dinge wiederholte, erweckte sein ebenfalls als Zeuge geladener NPD-Kumpel Leif-Aaron Scharnhorst den Eindruck, schon zu viel Alkohol intus zu haben. Er habe im Kreishaus ein „Patschgeräusch“ gehört, gab er leicht lallend zu Protokoll.

In dem bis zum Nachmittag nicht beendeten Prozess muss sich die Angeklagte auch noch gegen andere Vorwürfe verteidigen. So hatte sie im April 2014 gemeinsam mit etwa 60 anderen AktivistInnen die Abschiebung eines Somaliers verhindert. Die Demonstranten hatten den Eingang eines Hauses in der Göttinger Weststadt blockiert, in dem der Geflüchtete lebte.

Widerstand gegen Abschiebung

Beim Versuch, die Blockade zu brechen, habe die wegen ruppiger Einsätze in der Kritik stehende Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Göttinger Bereitschaftspolizei die Situation eskalieren lassen, berichteten Augenzeugen damals der taz. „Die BFE drang nicht nur durch eine Parterrewohnung in das Haus ein, sondern sie schleppte auch Dutzende zum Teil verletzte und bewusstlose Menschen durch das Fenster des Kinderzimmers hinaus, in dem sich sowohl Mutter als auch Kind zu dieser Zeit befanden“, erklärte die Rote Hilfe.

Die Grüne Jugend Göttingen beschrieb den Einsatz als „beängstigend und vollkommen skrupellos“. Protestierende seien „geschubst, geschlagen, mit Schmerzgriffen traktiert und in mehreren Fällen die Kellertreppe heruntergeworfen“ worden. Mehrere hätten Beulen, Prellungen und Blutergüsse davongetragen.

Bei dem Einsatz wurden laut Polizei vier Beamte verletzt, einer sei vorübergehend dienstunfähig gewesen. Zwei Frauen und ein Mann, darunter die heute 60-Jährige, wurden angeklagt, Beamten in die Hand gebissen und in einem Fall auch geschlagen zu haben. Eine der Frauen soll einem Polizisten im Getümmel den Armschutz aus Plastik abgerissen haben.

Sachbeschädigung an der Fahrbahndecke

Die 60-Jährige hat der Staatsanwaltschaft zufolge zudem mehrere Sachbeschädigungen begangen: Sie soll etwa den Schriftzug „Göttingen welcomes Refugees“ auf eine Straße und eine Plastikplane gemalt und ein Bundeswehr-Werbeplakat mit der Parole „Kein Werben fürs Sterben“ versehen haben.

Die Neonazis schlossen an ihren gestrigen Ausflug zum Gericht noch einen Stadtbummel an. Abgeschirmt durch zwei Züge Polizei und beobachtet von einer Gruppe Antifaschisten, streiften sie Eis schleckend durch die Fußgängerzone. „Recht langweilig heute“, posteten die Rechten am Nachmittag: „Kaum Zecken, kein Glitter, keine Pfiffe.“

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