Prozess gegen Edathy wird fortgesetzt: Einstellung gegen Geständnis?

Das Verfahren gegen Sebastian Edathy könnten schon am Montag enden. Voraussetzung dafür sei ein „glaubhaftes“ Geständnis des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten.

Lässt er sich auf den Deal mit der Staatanwaltschaft ein: Sebastian Edathy nach dem ersten Prozesstag Ende Februar in Verden Bild: dpa

VERDEN dpa | Nur eine Woche nach dem Start könnte der Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy vor dem Landgericht Verden an diesem Montag schon wieder zu Ende gehen. Voraussetzung dafür ist nach Worten von Oberstaatsanwalt Thomas Klinge jedoch, dass der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete die gegen ihn erhobenen Vorwürfe „glaubhaft“ zugibt. In diesem Fall könnte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Edathy vor, im November 2013 über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder mit nackten Jungen unter 14 Jahren heruntergeladen zu haben. Edathy hat dies bislang bestritten und lediglich eingeräumt, legale Bilder besessen zu haben. Die Ermittler waren auf den 45-Jährigen aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Die Strafprozessordnung gestattet die Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage, wenn dadurch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Verfahrensbeteiligten dem zustimmen.

Sollten sich Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung nicht auf eine Einstellung einigen können, würde der Prozess wie geplant fortgesetzt. Zur Sicherheit hat die Kammer einen Sachverständigen und zwei Zeugen geladen. Das Landgericht hat zunächst Verhandlungstage bis Ende April angesetzt.

Im Falle einer Verurteilung würden Edathy laut Gesetz bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe drohen. Das Gericht wies aber bereits darauf hin, dass ein Strafmaß „eher im unteren Bereich“ zu erwarten sei, weil es sich „um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen“ handele.

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