Prozess gegen Hoeneß: Knast oder Einstellung?

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben ihre Plädoyers im Prozess gegen Uli Hoeneß gehalten. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.

Muss er in den Knast oder nicht? Uli Hoeneß auf dem Weg zum Landgericht München. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Fünf Jahre und sechs Monate. Die Bayernfans im Gerichtssaal reißen die Augen auf. Einer atmet laut aus, ein anderer schlägt sich die Hände vors Gesicht. Fünf Jahre und sechs Monate, das ist eine Ansage.

So lange, das hat der Staatsanwalt gerade gefordert, soll Uli Hoeneß ins Gefängnis. Der Präsident ihres Vereins verzieht keine Miene. Das ganze Plädoyer über hatte er den Staatsanwalt fixiert und die Lippen zusammengepresst.

Am frühen Nachmittag werden die Richter das Urteil in seinem Prozess verkünden. Dann könnte den Fußball-Manager als verurteilten Steuerhinterzieher das Gefängnis erwarten. Sein Verfahren könnte aber auch eingestellt werden, dann wäre Hoeneß aus dem Schneider. Auch diese Option ist noch immer möglich.

Nach drei Verhandlungstagen ging der Prozess vor dem Münchner Landgericht am Vormittag in die entscheidende Phase. Star-Anwalt Hanns Feigen plädierte dafür, das Verfahren gegen Hoeneß einzustellen. Die Selbstanzeige, die der Bayern-Präsident im Janur 2013 einreichte, sei weniger lückenhaft als oft behauptet. Die Höhe der Steuerschuld – 27,2 Millionen Euro – habe man aus ihr bereits grob abschätzen können. In der Selbstanzeige steckten zwar Formfehler. Wirksam bleibe sie trotzdem.

27,2 Millionen Euro

Die Verteidigung ist sich allerdings nicht sicher, ob die Richter dieser Ansicht folgen werden. Für den Fall, dass Hoeneß verurteilt wird, fordern sie vorsorglich Milde. Die Richtlinie, dass Steuerhinterziehung ab einem Betrag von einer Million Euro automatisch ins Gefängnis führe, gelte in diesem Fall nicht. Hoeneß habe sich nämlich offenbart, bevor ihm das Finanzamt auf die Schliche gekommen war. Deswegen komme statt einer Haft- nur eine Bewährungsstrafe in Frage.

Die Staatsanwaltschaft sieht das naturgemäß anders. Aus der ersten Version der Selbstanzeige sei die tatsächliche Steuerschuld nicht klar hervorgegangen. Belege und Unterlagen, mit denen das Finanzamt die exakte Summe hätte berechnen können, lagen nicht bei. Mehrere Fristen habe Hoeneß verstreichen lassen, ohne die nötigen Dokumente nachzureichen.

Erst im vergangenen Februar, kurz vor Beginn des Prozess, übergaben seine Steuerberater einen USB-Stick mit den nötigen Unterlagen an die Steuerbehörde. Die Selbstanzeige sei somit ohne Zweifel unwirksam. Bei einer Steuerschuld von 27,2 Millionen Euro handelt es sich normalerweise um einen schweren Fall von Steuerhinterziehung. Darauf steht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft.

Strafmildernd ist laut Staatsanwaltschaft unter anderem zu werten, dass sich um Hoeneß ein gewaltiger Medienrummel entfacht habe. „Die Belastung ist deshalb sicherlich höher als für einen normalen Angeklagten“, sagte Staatsanwalt Achim von Engel. Hoeneß selbst verzichtete auf ein letztes Wort vor Gericht. „Was mein Anwalt gesagt hat, hätte ich nicht besser formulieren können“, sagte er. Nun beraten sich die drei Richter mit den zwei Schöffen, mindestens bis 14 Uhr. Danach werden sie das Urteil verkünden.

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