Prozess gegen rechte Terrorgruppe: V-Mann fühlt sich getäuscht

Prozess gegen die verbotene Nazi-Kameradschaft "Sturm 34" in Dresden: Vor Gericht steht auch ein 40-Jähriger, der als Informant für den Staatsschutz wirkte.

Wohl kein V-Mann: Tom W., einer der fünf Angeklagten im Dresdener Prozess gegen den "Sturm 34". Bild: dpa

DRESDEN taz Mit einer fragilen Anklagekonstruktion hat am Donnerstag vor dem Landgericht Dresden der Prozess gegen mutmaßliche Rädelsführer der paramilitärischen Nazi-Kameradschaft "Sturm 34" begonnen. Den fünf Angeklagten wird Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Landfriedensbruch vorgeworfen. Unter ihnen befindet sich allerdings auch der 40-jährige Matthias R., der unbestritten wenige Tage nach Gründung von "Sturm 34" Anfang März 2006 als Informant des Staatsschutzes tätig wurde. Ob er zuvor bereits als V-Mann in der Vorläuferorganisation "Division Sächsischer Sturm" aktiv war, ist noch offen.

"Sturm 34" erwarb sich durch organisierte Überfälle seiner bis zu 50 Mitglieder im Raum Mittweida und Mittelsachsen bald einen üblen Ruf. Ziel, so die Anklage, sei die Herrschaft in einer "National befreiten Zone" gewesen. Erst im April 2007 verbot Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) die rechte Terrorgruppe. Matthias R. war bereits im Juli 2006 enttarnt worden, angeblich durch einen zweiten Informanten. Aus einem Zeugenschutzprogramm stieg er wegen unzumutbarer Umstände wie der Trennung von seiner Lebensgefährtin bald wieder aus. Vom Staatsschutz in Chemnitz fühlt er sich betrogen und im Stich gelassen, denn seit Juli des Vorjahres muss er trotz Zuarbeit eine zweijährige Haftstrafe absitzen. Hilfe suchend hatte er sich deshalb an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt. Während das Innenministerium konsequent schweigt, hat Justizminister Geerth Mackenroth (CDU) die Informantentätigkeit von R. indirekt bestätigt.

Alle Verteidiger wollten deshalb bis zur Klärung von R.s Doppelrolle das Verfahren aussetzen. Damit steht und fällt ähnlich wie beim gescheiterten NPD-Verbotsverfahren die Verwertbarkeit seiner Aussagen. R.s Verteidiger Uwe Hoffmann bestätigte auf Anfrage, dass unter diesen Umständen ein Verfahren gar nicht hätte eröffnet werden dürfen. Er kündigte "zu gegebener Zeit" eine Erklärung seines Mandanten an, die den Prozess schnell beenden könnte.

Der Vorsitzende Richter Schultze-Griebler lehnte eine Aussetzung jedoch ab und versprach, im Verfahren R.s Rolle zu klären, "so unangenehm das für andere Behörden auch sein mag". Staatsanwältin Beatrice Baumann hatte zuvor versichert, die Prozessakten, in denen Hinweise auf einen V-Mann fehlen, seien auf der Basis der vom Staatsschutz gemachten Angaben vollständig.

Unstrittig sind aber Kontakte zwischen Baumann und Verteidiger Hoffmann über eine denkbare Kronzeugenregelung für den Fall einer umfassenden Aussage. Die NPD nutzt derweil die Gunst der Stunde und spricht von "staatlich inszenierter Gruppenbildung".

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