Razzien in einigen Bundesländern: Mehrere Rockerclubs verboten

In der Rockerszene geht es um Macht und viel Geld aus illegalen Geschäften. Ermittler machen nun Druck. Ein bundeslandübergreifender Regionalverband wurde aufgelöst.

Der Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen steht auch auf der Verbotsliste. Bild: dpa

BERLIN afp | Erneut haben deutsche Behörden mehrere Rockergruppen verboten. Entsprechende Verfügungen erließen das Bundesinnenministerium und das Innenministerium von Brandenburg gegen einen regionalen ostdeutschen Ableger des „Gremium MC“ sowie eine Ortsgruppe der „Hells Angels“ samt eines Unterstützerclubs, wie die Ministerien mitteilten. In mehreren Bundesländern gab es deshalb am Mittwoch Razzien.

Betroffen von den Verboten ist zum einen der bundesländerübergreifend aktive „Regionalverband Gremium MC Sachsen“ mit Organisationen unter anderem in Dresden, Chemnitz und Plauen. Das Verbot erließ Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach Abstimmung mit seinen Amtskollegen aus Sachsen und Brandenburg.

Zum anderen ging das Land Brandenburg separat gegen die „Hells Angels Oder-City“ und ihre Unterstützer „Oder City Kurmark“ vor. Den Angaben zufolge gab es Durchsuchungen auch in Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern.

Von den verbotenen Rockergruppen gehe eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit, die öffentliche Sicherheit und die Rechtsordnung aus, teilten die Innenministerien in Berlin, Potsdam und Dresden mit. Aus dem „Gremium“-Regionalverband heraus seien zahlreiche Straftaten begangen worden, darunter im Rahmen von Racheakten gegen konkurrierende Rocker ein versuchtes Tötungsdelikt an einem unbeteiligten Jugendlichen Ende 2011 in Königs Wusterhausen.

„Einflussgebiete deimieren“

Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) erklärte zu dem von seinem Land verhängten Verbot der „Hells Angels Oder-City“ und ihrer Unterstützer, diese wollten „die Einflussgebiete konkurrierender Gruppierungen dezimieren“. Ihre Mitglieder hätten 2011 wegen einer vermeintlichen Beleidigung ihres „Präsidenten“ in Königs Wusterhausen unter anderem einen versuchten Mord aus niederen Beweggründen begangen.

Allein in Brandenburg waren nach Angaben des Innenministeriums in Potsdam mehr als 650 Polizisten im Einsatz, darunter Spezialeinheiten wie die GSG 9 der Bundespolizei.

In Brandenburg und Berlin seien mehr als 60 Objekte aufgrund richterlicher Beschlüsse durchsucht worden. Das sächsische Innenministerium teilte mit, auf seinem Gebiet seien 350 Beamte an 67 Objekten im Einsatz gewesen. Dabei hätten sie unter anderem auch eine Schusswaffe, 200 Patronen und rechtsextremistisches Material beschlagnahmt.

Sex, Drogen und Waffen

Die Behörden gehen deutschlandweit immer wieder gegen Rockergruppen vor, viele Bundesländer verboten in den vergangenen Jahren örtliche Ableger. Ihren Angaben zufolge sind die Clubs zumindest teilweise der organisierten Schwerstkriminalität zuzurechnen. Unter anderem seien die Gruppen im Rotlichtmilieu sowie im Drogen- und Waffenhandel aktiv.

Darüber hinaus konkurrieren sie nach Angaben der Behörden gewaltsam um die Kontrolle von Gebieten, vielerorts gab es brutale Zusammenstöße und tödliche Racheakte. Die Rocker selbst bestreiten systematische Verwicklungen in Verbrechen.

Mit dem Verbot des Regionalverbands des „Gremium MC“ wurde erstmals ein bundesländerübergreifend aktiver Rocker-Zusammenschluss aufgelöst. Zuständig war deshalb auch das Bundesinnenministerium.

Bislang verboten die Behörden immer nur einzelne Ortsgruppen, wofür die Länderinnenministerien zuständig waren. „Das ist ein Novum“, teilte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) mit.

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