Rechtspopulisten in Göttingen: Übergriffige Wahlkämpfer

Als er sich gegen Nazis äußert, bekommt es ein Schüler mit Aktivisten von „Pro Deutschland“ zu tun. Nun laufen die Ermittlungen.

Abweichende Meinungen unerwünscht: die Pro-Deutschland-Kundgebung in Göttingen. Bild: dpa

HAMBURG taz | Der Wahlkampftermin wird ein Strafverfahren nach sich ziehen. Vergangenen Samstag griffen mehrere Wahlkämpfer der rechtspopulistischen „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ in Göttingen einen Schüler an und verletzten ihn leicht. „Wir haben Strafanzeige gegen unbekannt gestellt“, sagt Rasmus Kahlen, Rechtsbeistand des 17-Jährigen.

Mehr als 400 Menschen waren am Samstag gegen Pro Deutschland auf den Straßen. Einen ersten Stopp hatten die sieben Wahlhelfer und Bundesgeschäftsführer Lars Seidensticker in der Güterbahnhofstraße abgehalten, dort löste die Polizei eine Sitzblockade auf. Gemüse und Eier flogen, als Seidensticker vor „Salafisten“ sowie „Linksfaschisten“ warnte und „Abschiebung“ forderte.

In der Arndtstraße, nahe der Al-Iman Moschee, verfolgte der Schüler die zweite Pro-Deutschland-Kundgebung aus nächster Nähe. Seidensticker bot umstehenden Personen das Mikrofon an, auch der Schüler, der unauffällig gekleidet war, bekam die Möglichkeit, technisch verstärkt zu sprechen. Statt aber, wie möglicherweise erwartet, gegen Muslime oder Linke zu wettern, rief er mehrmals: „Nazis raus!“

Getreten und gewürgt

Daraufhin sollen Seidensticker und weitere Personen den 17-Jährigen angegangen sein, ihn geschlagen und getreten haben – sogar „gewürgt“ worden sei sein Mandant, sagt Anwalt Kahlen. Der Schüler trug Hämatome und Schürfwunden davon. Polizisten schritten ein, hielten aber den 17-Jährigen zunächst für einen Angreifer. Das Missverständnis konnte aber rasch ausgeräumt werden.

Die Polizei schloss Seidensticker von der Kundgebung aus, am dritten Termin an diesem Tag, vor der Göttinger Stadthalle, durfte der 40-Jährige nicht mehr teilnehmen. Einem Polizeisprecher zufolge wird gegen den Bundesgeschäftsführer und einen weiteren Wahlkämpfer wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung ermittelt.

Videoaufzeichnungen dokumentierten den Tatverlauf, sagt Kahlen. Eingeschüchtert habe der Angriff seinen Mandanten übrigens nicht: „Die Bürgerbewegung beruft sich in ihrem Programm auf die Meinungsfreiheit“, sagt er. Wie ihre Anhänger aber tatsächlich „mit Andersdenkenden umgehen, hat sich bei der Kundgebung anschaulich gezeigt“.

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