Reform der Grundsteuer: Scholz sucht Konfrontation mit Union

Der Finanzminister gibt seinen Gesetzentwurf trotz CSU-Protesten in die Ressorts. Bayerns Regierung pocht darauf, dass die Länder mitentscheiden.

Steg steht in einem großen See, darauf befinden sich mehrere Menschen

Markus Söder kämpft bei der Grundsteuer auch für die Anwohner des Starnberger Sees Foto: dpa

BERLIN taz | In der Debatte um eine neue Grundsteuer sucht Olaf Scholz (SPD) jetzt die Konfrontation. Obwohl wichtige Fragen mit der Union noch immer ungeklärt sind, gab der Finanzminister seinen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung. Einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa zufolge wies das Kanzleramt den Entwurf zurück.

Scholz hatte die Grundzüge der neuen Grundsteuer in den vergangenen Wochen mit den Landesfinanzministern abgestimmt. Aus einem Bundesland kam allerdings auch nach der Einigung Widerspruch: aus Bayern. Ministerpräsident Markus Söder bevorzugt statt des von Scholz gewünschten wertabhängigen Modells ein Flächenmodell.

Eigenheimbesitzer in teuren Regionen wie Starnberg würden dann ebensoviele Steuern zahlen wie solche in strukturschwachen Gebieten. Söder verlangt eine sogenannte Öffnungsklausel bei der neuen Grundsteuer: Die Bundesländer könnten damit selbst über ihr Modell entscheiden.

Über den Bundesrat kann Bayern alleine die neue Grundsteuer nicht verhindern. Deshalb geht die CSU nun den Weg über die Bundesregierung. Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte am Dienstag, für ihn sei „wichtig, dass wir in dem Gesetz, das der Bund macht, eine Öffnungsklausel für die Länder machen“. Auch die Unionsfraktion unterstützte die Söder-Position. Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) sagte, ohne eine Öffnungsklausel könne die Union dem Modell nicht zustimmen.

Das Finanzministerium setzt auf einen Kabinettsbeschluss noch im April. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt.

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