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Rieken zu lebenslang verurteilt

■ Höchsstrafe für Mädchenmörder wegen Heimtücke und Vorsatz

Oldenburg. Der zweifache Mädchenmörder Ronny Rieken muß lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den 30jährigen am Freitag wegen der Morde an Ulrike Everts und Christina Nytsch zur höchsten in Deutschland möglichen Strafe. Rieken habe heimtückisch und vorsätzlich gemordet, um die Vergewaltigung der beiden Kinder zu vertuschen. Die Schwurgerichtskammer stellte daher eine besondere Schwere der Schuld Riekens fest. Damit ist für ihn der Weg zu einer Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren versperrt.

In seinem Schlußwort hatte Rieken am Vormittag die Verbrechen an der 13jährigen Ulrike und der 11jährigen Christina bedauert und seine volle Schuld eingeräumt. Er äußerte den Wunsch nach einer Therapie, „damit das nie wieder passieren kann“. Auch der Verteidiger plädierte dafür, Rieken eine Chance zur Therapie in der Haft einzuräumen. Ein Strafmaß nannte der Rechtsanwalt nicht. Die Anklage und der Anwalt der Nebenkläger hatten am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Eine psychiatrische Therapiemöglichkeit sah der Staatsanwalt nicht.

Rieken hatte Ulrike Everts aus Jeddeloh am 11. Juni 1996 und Christina Nytsch aus Strücklingen am 16. März diesen Jahres entführt, vergewaltigt und erdrosselt. dpa

huldfähig, attestierten Gutachter.

dpa/lni ll/mp yy ll

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