Runder Tisch Missbrauch: Maximal 10.000 Euro Entschädigung

Es gibt noch viele offene Fragen, aber immerhin eine Zahl: Mit bis zu 10.000 Euro sollen Missbrauchsopfer entschädigt werden. Die Kosten müssen die beschuldigten Institutionen zahlen.

Das Konzept zu den Entschädigungszahlungen muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden. Bild: dpa

BERLIN epd | Rund zwei Monate vor der abschließenden Sitzung des Runden Tisches Missbrauch zeichnen sich Details der geplanten Entschädigung für die Opfer ab. Eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium einigte sich vorläufig darauf, Missbrauchsopfern Hilfen in einer Höhe von maximal 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden. Dessen Abschlusssitzung soll am 30. November stattfinden.

Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden, selbst für die Hilfen aufkommen sollen, vor allem, wenn es um Schmerzensgeld geht. Die Verantwortung der Täter dürfe nicht verwischt werden, heißt es im Entwurf für die Empfehlungen an den Runden Tisch. Für Opfer familiären Missbrauchs sollen Bund und Länder die Kosten für Hilfen übernehmen.

Eine unabhängige Clearing-Stelle soll über jeden Einzelfall entscheiden. Dabei geht es nur um Missbrauchsfälle, die in der Vergangenheit stattgefunden haben. Nach welchen Regelungen bei künftigen Fällen verfahren wird, ist offenbar noch nicht endgültig beschlossen. Kann das Opfer vor Gericht Ansprüche durchsetzen, so soll das Vorrang haben.

Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sollen für verschiedene Leistungen die Kosten übernommen werden, wenn sie nicht von den Krankenkassen finanziert werden können: für psychotherapeutische Hilfen, für Fahrten zu Behörden oder Ärzten, für Tätigkeiten in Selbsthilfegruppen sowie für Heil- und Hilfsmittel. Ferner soll es Lotsen geben, die den Betroffenen bei der Suche nach zuständigen Behörden, Ärzten oder Therapeuten helfen. Auch Weiterbildungen sollen finanziert werden, wenn der Betroffene durch den Missbrauch berufliche Nachteile hatte.

Mit ihren Empfehlungen folgt die Arbeitsgruppe weitgehend den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann (SPD). Anfang Oktober soll im Bundesjustizministerium erneut über das Konzept beraten werden.

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