Waren G20-Gegner*innen am Rondenbarg Teil einer Demo oder gewaltbereite Störer*innen? Für den Ausgang des Prozesses ist das entscheidend.
Die Revolutionäre 1.-Mai-Demo ist von Kreuzberg nach Friedrichshain umgezogen. Ihr Ziel, die Rigaer Straße, wurde ohne Zwischenfälle erreicht.
In Frankreich warnt die Regierung zum Tag der Arbeit: vor einem Schulterschluss von schwarzem Block, linken Gewerkschaften und den Gelbwesten.
Mitgefangen, mitgehangen, so die Devise der Anklage im G20-Prozess um Ausschreitungen an der Elbchaussee. Vier Mit-Läufern drohen hohe Haftstrafen.
Bayerns Verfassungsschutz veröffentlicht ein Video über autonome Linksextreme. Der Clip wird mehr belächelt als ernstgenommen.
Ein Polizist soll sich unter die „Welcome to Hell“-Demo gemischt haben – vermummt. Doch Vermummung war der Grund, die Demo aufzulösen.
Einen die SS wertschätzenden Beitrag soll Nikolaus Kramer in einem internen AfD-Chat verbreitet haben. Der Chat liegt dem NDR vor. Nun hat Kramer ein Problem.
Mit den Durchsuchungen in acht Bundesländern wollte die Polizei Beweise für Absprachen militanter G20-Gegner finden. Aber das wird wohl nichts.
Die Polizei sucht nach Querverbindungen bei den G20-Protesten. Aktivist*innen üben Kritik.
Bisher hat die Hamburger Justiz 51 Haftbefehle gegen mutmaßliche Randalierer ausgestellt. Eine Anwältin spricht von politischen Motiven.
Die Wahrheit-Reportage aus einer nicht allzu fernen Zukunft – beim Schwarzen Rollator-Block 2056: „Früher flogen die Steine einfach besser.“
Nach G20 in Hamburg muss die intellektuelle Linke die Konfrontation mit dem „Schwarzen Block“ suchen. Da darf es keine Ausflüchte geben.
Gewalt kickt. Unter brennenden Barrikaden blühen die Dystopien, plündern die Kids. Nur dem Kapitalismus geht's ganz gewaltig am Arsch vorbei.
Der Anwalt Andreas Beuth und der Alt-Autonome Peter H. erwarten bei der Anti-G-20-Demo „Welcome to hell“ den größten schwarzen Block Europas.
Tim H. soll die Dresden-Krawalle angeführt haben und wurde zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Revision wurde er nun freigesprochen.
Das Verfassungsgericht urteilt: Wer im schwarzen Block mitlief, durfte zur Feststellung der Personalien im Kessel festgehalten werden.