Seehofers neues Gesetz: Handgranaten für die Polizei

Horst Seehofer plant ein Musterpolizeigesetz. Als Vorbild soll offenbar ausgerechnet das umstrittene bayerische Gesetz dienen.

Horst Seehofer sitzt inmitten anderer Minister, dreht sich aber nach hinten aus der Reihe heraus

Mit dem Kopf noch in Bayern: Bundesinnenminister Horst Seehofer Foto: dpa

BERLIN taz | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Mittwoch offenbar im Innenausschuss erklärt, das geplante Musterpolizeigesetz für die Länder solle sich an der Novelle des bayerischen Polizeigesetzes orientieren, das die CSU im Mai im bayerischen Landtag verabschieden will. Seehofer habe ihre diesbezügliche Nachfrage klar bejaht, sagte die Linken-Abgeordnete Martina Renner am Donnerstag der taz. „Befürchtet haben wir das schon länger, jetzt gibt es die Bestätigung von Herrn Seehofer selbst“, so Renner. Das Bundesinnenministerium wollte sich auf taz-Anfrage nicht dazu äußern, da es sich um eine nichtöffentliche Sitzung des Innenausschusses gehandelt hatte.

Das in Bayern geplante Polizeiaufgabengesetz (PAG) sieht eine massive Ausweitung der polizeilichen Befugnisse vor. So soll es der Polizei künftig möglich sein, auch ohne konkreten Verdacht Personen zu durchsuchen, Telefone abzuhören, verdeckte Ermittler einzusetzen, Daten auszulesen, zu speichern und zu verändern. Möglich wird das durch die Einführung der Kategorie „drohende Gefahr“: Bisher müssen für ein präventives Handeln der Polizei konkrete Verdachtsmomente vorliegen, künftig soll das nicht mehr nötig sein. Für Aufsehen sorgt auch das Vorhaben, der bayerischen Polizei künftig den Einsatz von Handgranaten zu erlauben.

Die „drohende Gefahr“ wurde in Bayern bereits im letzten Sommer mit dem „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ als rechtliche Kategorie eingeführt. Dieses Gesetz erlaubt unter anderem, Menschen, die als Gefährder eingestuft werden, theoretisch unbegrenzt in Präventivhaft zu nehmen – im März hat die bayerische Grünenfraktion dagegen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch gegen das neue Polizeigesetz gibt es starke verfassungsrechtliche Bedenken.

Seehofers Vorstellung, als Bundesinnenminister die Vorgaben für das Musterpolizeigesetz zu machen anstatt diese Aufgabe in der Hoheit der Länder zu belassen, sei schon grundsätzlich problematisch, so Renner. „Das ist ein Versuch, das föderale System in der Sicherheitsarchitektur auszuhebeln, dessen Einführung nicht ohne Grund eine der Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus war.“ Der Innenminister besitze hier keine Weisungskompetenz; sie hoffe, dass die Länder diese „Anmaßung“ zurückwiesen.

Martina Renner, Linke-Bundestagsabgeordnete

„Das ist ein Versuch, das föderale System in der Sicherheitsarchitektur auszuhebeln, dessen Einführung nicht ohne Grund eine der Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus war“

Ausgerechnet das geplante bayerische Polizeigesetz zum Vorbild zu erklären, gegen das es verfassungsrechtliche Bedenken und seit Wochen anhaltende Proteste gibt, hält Renner für „absolut nicht hinnehmbar.“ Weil nach der bayerischen Gesetzesnovelle die Polizei auch ohne Verdacht auf konkrete Straftaten ermitteln können soll, verschwämmen dort die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdienst. „Ein solches Gesetz darf es nicht geben, nicht in Bayern und nirgendwo sonst“, so Renner.

Auf Nachfrage, warum ausgerechnet das bayerische Gesetz als Vorlage dienen soll, habe Seehofer im Ausschuss darauf verwiesen, dass Bayern die höchste Aufklärungsquote bei Straftaten habe. Die aktuellsten Zahlen dazu stammen allerdings von 2016, und auch da lag Bayern mit einer Quote von 65,9 nur sehr knapp vor anderen Ländern. „Herr Seehofer will bayerische Politik in Berlin machen, er hat noch nicht verstanden, dass er nicht mehr in München sitzt“, sagt Renner. Wichtig sei nun, den Protest gegen das bayerische Gesetz auf die bundesweite Ebene zu heben.

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