Sonderausschuss zu G-20: Schwarzes Papier

Der G20-Ausschuss trifft sich in Hamburg zur ersten Arbeitssitzung. Die Akten sind allerdings größtenteils geschwärzt

Soll eigentlich aufgearbeitet werden: G20-Polizeieinsatz in Hamburg Foto: Bodo Marks/dpa

Theoretisch könnte es spannend werden – wenn die Polizei und der Senat nicht mauern. Heute Abend tagt der G20-Sonderausschuss in seiner ersten Arbeitssitzung. Seit einigen Tagen liegt ein Teil der Akten für die Ausschussmitglieder in einem Lesesaal zur Einsicht. Allerdings sind große Teile der Akten geschwärzt, einzelne Seiten wurden komplett entnommen.

„Vom Festival der Demokratie zum Festival der Aufklärung“, kommentiert die Linkenabgeordnete Christiane Schneider die Schwärzungen in den sozialen Netzwerken. Dazu postet sie ein Foto von einer Nachzeichnung eines Aktenblatts, da das Fotografieren der Akten verboten ist. Die wichtigste Seite habe sie auswendig gelernt, scherzt sie: Alle Zeilen auf dem Bild sind geschwärzt. Bei dem Blatt handelt es sich um den Rahmenbefehl des Polizeieinsatzleiters Harmut Dudde. Warum der geschwärzt wurde, verstehe sie nicht, sagt Schneider zur taz. Schon vor Wochen waren Inhalte aus dem Einsatzbefehl in der Presse zitiert worden. Selbst bei Wikipedia steht: „Duddes Rahmenbefehl gab dem Schutz der Staatsgäste ‚höchste Priorität‘. Er befahl eine ‚niedrige Einschreitschwelle‘, um Störungen und Blockaden sofort zu verhindern.“

Der Vorsitzende des G20-Ausschusses, Milan Peil (SPD), sagt: „Es liegt auf der Hand, dass mehr geschwärzt wurde als nötig“. Von dem Rahmenbefehl zum Beispiel wisse er, dass Teile daraus durchaus mitteilungsfähig seien. Der Senat hat das offenbar auch eingesehen – er habe schon signalisiert, dass Passagen nach einer erneuten Überprüfung auch wieder entschwärzt werden könnten, sagte Peil.

Auch der Polizeisprecher Ulf Wundrack räumt ein, dass wohl mehr Text geschwärzt wurde als nötig. „In der Kürze der Zeit war es nicht möglich, einheitliche Qualitätsstandards einzuhalten“, sagt er. 80 PolizistInnen waren beauftragt, innerhalb weniger Tage die umfangreiche Aktensammlung zu sichten – allein das Aktenverzeichnis umfasst 1.200 Seiten.

Da seien die KollegInnen „offensiver als nötig“ vorgegangen. Auch er beteuert die Bereitschaft, Passagen wieder zu weißen. Die Hamburger Verfassung erlaubt, dass Inhalte geschwärzt werden, wenn sie das Staatswohl oder den Datenschutz verletzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Einsatztaktik der Polizei offen gelegt und aktuelle oder zukünftige Einsätze somit erschwert werden könnten.

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