Sozialgericht zu Hartz IV: Kein Schüler-PC vom Jobcenter

Sechstklässler klagt gegen Jobcenter: Das Sozialgericht sieht aber die Schulen in der Pflicht, den Schülern Computer bereitzustellen.

Computer in einer Grundschule Foto: dpa

Das Jobcenter muss SchülerInnen aus Familien mit Hartz-IV-Bezügen keinen Computer zur Erledigung ihrer Hausaufgaben bezahlen. Für die Bereitstellung der Geräte seien die Schulen zuständig. Am Dienstag einigten sich in einer mündlichen Verhandlung am Berliner Sozialgericht Vertreterinnen des Jobcenters, der Senatsverwaltung und die Mutter eines Schülers ohne eigenen PC darauf, dass zur Bearbeitung der Hausaufgaben die Schulcomputer ausreichen.

Der Sechstklässler, vertreten durch seine Mutter, hatte im März 2018 beim Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf die Kostenübernahme für einen Computer beantragt. Er habe seine Hausaufgaben bisher im Internetcafé erledigen müssen. Der Schulleiter des Gymnasiums bescheinigte der Behörde die Notwendigkeit eines eigenen PCs für den Schüler. Jedoch lehnte das Jobcenter die Kostenübernahme ab. Laut Landesgesetz sei es Pflicht der Schulbehörde, den Schulen und SchülerInnen nötige Lehrmittel zur Verfügung zu stellen.

Verhandlung mit Signalwirkung

Der als Zeuge geladene Schulleiter erklärte in der Verhandlung, Kinder bräuchten auch von zu Hause aus einen Zugang zu digitalen Endgeräten. Für die zum Schulabschluss anstehenden Präsentationsprüfungen müssten SchülerInnen schon vorher üben. Der ­Schuldirektor gab auch zu bedenken, dass die Verwendung der Geräte unter schulischer Aufsichtspflicht stehe.

Die VertreterInnen der Senatsverwaltung wandten ein, in dem Wilmersdorfer Gymnasium stünden 78 Computer einschließlich Notebooks zur Verfügung. Sie wiesen zudem darauf hin, dass die in den Schulcomputern eingebauten Medienschutzfilter die Aufsicht gewährleisten. Der Schulleiter räumte auf Nachfrage des Gerichts ein, dem Jungen im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung bis 16 Uhr einen Laptop zur Verfügung stellen zu können.

Es ergab sich zudem, dass in der nahe gelegenen Stadtbibliothek ebenfalls Computer zur Bearbeitung der Schulaufgaben bereitstehen. Er betonte, dass „kein Kind ohne Computer benachteiligt werde“, und versicherte auf Nachfrage, dass der Schüler ab dem Folgetag Zugang zu einem Gerät habe. Aufgrund der Zusage sah die Klägerpartei von der Klage ab.

Im Schlusswort erklärte der Vorsitzende Richter, er hoffe, die Verhandlung habe „Pilotwirkung“ für das Schulwesen. In Berlin seien die Schulen und nicht das Jobcenter in der Verantwortung, Kindern ihren Anspruch auf Bildung zu erfüllen. Die Schulen sollten ihre Verantwortung ernst nehmen.

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