Speicherung von Passagierdaten: Big Brit is watching you

Großbritannien fordert, die Speicherung von Passagierdaten auszuweiten. Geht es nach den Briten, werden zukünftig auch See- und Bahnreisende erfasst.

Leider in Deutschland, nicht in Großbritannien: Demonstration gegen Überwachung. Bild: dapd

BERLIN taz | Das Passagierdatenabkommen sorgt weiter für Streit. Großbritannien hat dem Rat der Europäischen Union jetzt vorgeschlagen, die Speicherung von Passagierdaten sowie deren Nutzung in der Strafverfolgung deutlich auszuweiten. Die britische Bürgerrechtsorganisation „Statewatch“ leakte ein Papier mit Forderungen der britischen Regierung, die weit über das hinausgehen, was EU-Innenkomissarin Malmström fordert.

Der erste Vorschlag zum Passagierdatenabkommen war Ende 2007 vorgestellt worden, dies noch unter dem damaligen EU-Justizkommissar Franco Frattini. Angedacht war, sämtliche Passagierdaten von Flügen in Drittländer für 13 Jahre zu speichern – etwa Reiseziel, Zahlungsmittel, Kontaktdaten. Auch die Idee, Daten wie Essenswünsche zu speichern, waren im ersten Entwurf enthalten. Essenswünsche erlauben Rückschlüsse auf Religion oder ethnische Zugehörigkeit, was zum Beispiel für Methoden wie die in Deutschland inzwischen vom Verfassungsgericht untersagte „Rasterfahndung“ missbraucht werden könnte.

Frühestens in zwei Jahren, so plant die EU-Kommission, dürfte eine entsprechende Richtlinie verabschiedet werden. Nachdem vor allem Deutschland unter der damaligen Justizministerin Zypries den ersten Vorschlag blockierte, war der Richtlinien-Entwurf wieder entschärft worden. Brigitte Zypries (SPD) sagte damals, das Vorhaben sei „in Deutschland nicht vermittelbar“.

Malmström entschärft, Großbritannien verschärft

Der neue Entwurf, den EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström Anfang Februar präsentiert hat, ist im Vergleich zum Ursprungspapier entschärft: so sieht er nur noch fünf Jahre Speicherung vor, Essenswünsche beispielsweise sollen gar nicht mehr erfasst werden. Außerdem ist eine „Anonymisierung“ der Daten nach 30 Tagen geplant, die jedoch durch eine „Repersonalisierung“ rückgängig gemacht werden könnte - sofern die Person, deren Daten repersonalisiert werden sollen, im Zuge von polizeilichen Ermittlungen eines Schwerverbrechens oder des Terrorismus verdächtigt wird.

In einem am 10. Februar 2011 an den EU-Rat gerichteten Papier fordert die britische Regierung nun, auch die Daten von Reisenden zu sammeln, die die Grenzen Europas gar nicht verlassen. Zudem will Großbritannien neben denen von Flugreisenden auch Daten von See- und Bahnreisenden sammeln und die gewonnenen Daten auch zu anderen Zwecken als der Bekämpfung von Schwerverbrechen und Terrorismus nutzen dürfen.

Datenschützer räumen Vorhaben keine Erfolgsaussichten ein

Datenschützer halten die Vorschläge aus Großbritannien für unrealistisch. Für den Innenexperten der Grünen im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht, ist klar, dass zumindest die britischen Vorschläge zum Passagierdatenabkommen „nicht vereinbar“ mit EU-Verfasssungsgrundsätzen seien: „Ich halte das für absolut aussichtslos“, so Albrecht gegenüber der taz.

Insgesamt sei bislang nicht nachgewiesen, dass eine Passagierdatenspeicherung wirklich der Verbrechensbekämpfung nütze. Dass nun ausgerechnet eine britische Regierung unter Beteiligung der Liberaldemokraten solche Vorschläge macht, hält Albrecht für „enttäuschend“ – schließlich hätten gerade die „LibDems“ angekündigt, sich in der Datenschutzpolitik von der Vorgängerregierung unter der Labour-Partei abzugrenzen.

Auch im Büro des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gibt man dem Vorschlag aus Großbritannien keine Chance. Peter Schaars Sprecherin Juliane Heinrich sagte der taz: „Ich habe erhebliche Zweifel, ob eine Umsetzung der Kommissionspläne in Deutschland verfassungsgemäß wäre. Von der Bundesregierung erwarte ich daher, dass sie nicht nur dem Vorstoß Großbritanniens, sondern auch den Vorschlägen der Europäischen Kommission eine klare Absage erteilt.“

EU-Kommission ist prinzipiell bereit, mehr Daten zu sammeln

Einer Folgenabschätzung der EU-Kommission zu Malmströms Richtlinien-Entwurf ist zu entnehmen, dass über die Erfassung von Passagierdaten von außereuropäischen Flügen zu einem späteren Zeitpunkt „durchaus nachgedacht“ werden könne. Dies scheitere derzeit an Kosten und Aufwand, vor allem durch die dann zu erfassenden größeren Datenmengen.

Auch sonst gibt sich die EU-Kommission in der Folgenabschätzung offen für neue Datensammlungen: „Eine Ausweitung auf See- und Bahnreisen könnte in Zukunft in Betracht gezogen werden, sobald wir von den Erfahrungen mit dem Luftverkehr gelernt haben.“ Und auch der ausschließliche Gebrauch der Daten für Terrorismus- und Schwerverbrechensbekämpfung scheint nicht in Stein gemeißelt zu sein: Die Nutzung der Daten für andere Zwecke wird zwar als „unangemessen“ bezeichnet – allerdings nur „zu diesem Zeitpunkt“.

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