Sponsoring und Werbung an Schulen: Möbelhaus macht Verkehrserziehung

Die Opposition spricht von Verschleierung. Schwarz-Grün in Hessen antwortet auf einen Berichtsantrag zu Sponsoring an Schulen nicht öffentlich.

drei Kinder auf Fahrrädern stehen an einer kleinen Ampel

Die Kunden von morgen bei der Verkehrserziehung Foto: dpa

BERLIN taz | Das neue hessische Schulgesetz sollte Werbung an Schulen beschränken. Doch Kritikern ist es viel zu schwach. Jetzt werfen sie der schwarz-grünen Regierung vor, vertuschen zu wollen, was im Bereich Schulsponsoring schiefläuft. Denn die Antwort auf einen Berichtsantrag der SPD gibt es vorerst nur nichtöffentlich.

Die SPD-Fraktion hatte im Januar nach Details einer Sponsoringaktion der Möbelhäuser Porta gefragt. Bei der Aktion „Helm auf“ unterrichten Mitarbeiter des Unternehmens an Grundschulen Verkehrssicherheit. Im Anschluss gibt es gratis Fahrradhelme mit dem Firmenlogo. Aber nur, wenn sich die Schüler das Geschenk in einer Porta-Filiale abholen. Die SPD wollte von der Regierung wissen, ob sie dies als unzulässige Werbung einstufe.

Die bislang nur interne Antwort des Kultusministeriums, die der taz aber vorliegt, bleibt vage: Die Schulleiter müssten im Einzelfall abwägen. Auch könne im Nachhinein nicht mehr beurteilt werden, ob es „zu einer unzulässigen Hervorhebung des Namens des Unterstützers gekommen ist“. Das Schulgesetz erlaube Sponsoring grundsätzlich, solange der schulische Nutzen größer ist als die Werbewirkung für das Unternehmen.

Die Regierung ergänzt jedoch: „Es ist unzulässig, in Schulen auf Veranstaltungen oder Aktionen hinzuweisen, bei denen Schülerinnen und Schüler die Geschäftsräume eines Unternehmens aufsuchen sollen, um außerhalb der Schule kostenfreie Produkte mit dem Logo einer Marke geschenkt zu bekommen.“ Genau das passierte jedoch bei der Aktion „Helm auf“.

Dass die Antwort zunächst nicht veröffentlicht wurde, begründet Ministeriumssprecher Stefan Löwer rein formal: „Das hat jetzt keine größere Bedeutung.“ Obwohl es sich „eingebürgert“ habe, müssten solche Berichtsanträge nicht schriftlich, geschweige denn öffentlich beantwortet werden.

Schulamt teils überfordert

Christoph Degen, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, vermutet Verschleierung. „Bei allen anderen Berichtsanträgen zu diesem Thema waren die Antworten öffentlich“, sagte er der taz. Er habe schon viele solche Anträge gestellt. „Nur als es einmal um sexuellen Missbrauch ging, war das Ganze aus guten Gründen nicht öffentlich.“ Er vermutet: „Man will öffentlich keine Schuld eingestehen.“

Für Degen war die Anfrage „die Nagelprobe“ für das kritisierte Schulgesetz. Und die habe es nicht bestanden: „Jetzt sieht man, dass es eben nicht funktioniert, und die Verantwortlichkeit von einem zum anderen geschoben wird.“ Er stützt diese Einschätzung auf Anfragen zu diversen Sponsoringaktionen des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer des Rheingau-Taunus-Kreises und Wiesbaden. Protokolle davon zeigen, wie das entsprechende Schulamt zwischen Februar und September vor allem auf die Verantwortung einzelner Schulen pochte und teils selbst überfordert war.

Kurz bevor die nichtöffentliche Antwort am Mittwoch dem kulturpolitischen Ausschuss vorgelegt wird, gab es für die Schulämter noch einmal Tipps vom Ministerium. Indirekt verurteilt dieses in einer Rundmail die Aktion von Porta: Es warnt vor Geschenken oder Gutscheinen, um Schüler in die Geschäftsräume des Sponsors zu locken. Diese seien „in der Regel (…) als unzulässige Werbung abzulehnen“.

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