Stasi-Vorwürfe gegen Linken-Politiker: Vorerst keine Anklage gegen Gysi

Gregor Gysi droht erst einmal keine Anklage wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Doch das könnte sich noch ändern.

Gregor Gysi im Bundestag.

Hat er als Anwalt in der DDR Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten? Foto: dpa

HAMBURG dpa | Der Linken-Politiker Gregor Gysi muss im Zusammenhang mit den gegen ihn erhobenen Stasi-Vorwürfen vorerst nicht mit einer Anklage rechnen. Die Hamburger Justizbehörde hob am Freitag eine Weisung von Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Linken-Fraktionschef im Bundestag Anklage wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu erheben. Eine Überprüfung habe ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht bestehe, teilte die Behörde mit. Gleichzeitig ermahnte sie die Staatsanwaltschaft jedoch zu neuen Ermittlungen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft bereits seit Anfang 2013, ob Gysi die Unwahrheit gesagt hat. Er hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, dass er als Anwalt in der DDR niemals Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten habe. Auslöser der Ermittlungen waren Anzeigen der früheren DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und eines pensionierten Richters.

Nach Überzeugung der Hamburger Justizbehörde „wird sich nicht beweisen lassen“, dass Gysis Erklärungen falsch gewesen seien. Damit komme – unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten – eine Bestätigung der Weisung des Generalstaatsanwalts nicht in Betracht, erklärte die Behörde.

„Die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde spricht für sich und bestätigt die Erklärung von Gregor Gysi, keine falschen eidesstattlichen Versicherungen abzugeben“, sagte Linken-Fraktionssprecher Hendrik Thalheim. Nun sei die abschließende Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft abzuwarten.

Fraktionssprecher Thalheim

„Die Entscheidung spricht für sich“

Die könnte jedoch noch eine Weile dauern. Denn die Justizbehörde wies darauf hin, „dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren Ermittlungen geben“. Worum es dabei konkret geht, konnte ein Sprecher der Justizbehörde zunächst nicht sagen.

Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil sich der eigentlich zuständige Staatsanwalt geweigert hatte, den Willen des Generalstaatsanwalts umzusetzen und Anklage zu erheben. Stattdessen beschwerte er sich bei der Behörde über die von ihm „als nicht rechtmäßig angesehene Weisung“.

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