Steueroasen und Staatshilfen in Dänemark: Coronagelder auf den Caymans

Dänemark hatte einen Plan: Keine staatlichen Coronahilfen für Firmen, die Steueroasen nutzen. Tatsächlich bekamen die aber nicht eine Krone weniger.

Gate Gorunet liefert dem parkenden Flugzeug

Komplizierte Eigentümerstruktur, die auf den Cayman-Inseln endet: Catering-Firma Gate Gourmet Foto: Patrik Stollarz/getty

STOCKHOLM taz | Keine Corona-Staatshilfen an Unternehmen mit Sitz in Steuer­oasen: Mit dieser Ansage hatten die Parteien im dänischen Parlament Mitte April internationale Aufmerksamkeit erlangt. Dänemark erschien als Vorreiter bei der Aufgabe, die staatlichen Zuschüsse, die durch die Pandemiekrise notwendig wurden, gerecht zu verteilen. Wenn schon Milliarden an Steuergeldern gebraucht wurden, „um Firmen und Arbeitsplätze zu retten, dann müssen sie für diesen Zweck eingesetzt werden und nicht in einer Steueroase auf der anderen Seite des Planeten landen“, begründete die sozialdemokratische Regierung.

Die erste Bilanz ist jedoch ernüchternd. Alle 24.054 Unternehmen, die vor Inkrafttreten der „Steueroasen-Klausel“ unterschiedliche Corona-Staatshilfen bekommen hatten, erhielten diese auch mit der neuen Regelung weiter – obwohl mindestens 247 von ihnen ihren Sitz in Steueroasen haben.

Der TV-Sender TV 2 hat Steu­er­expertInnen gebeten, ein halbes Dutzend dieser Firmen genauer zu analysieren. Ihr Urteil: Die Gesellschaftsstrukturen seien zweifelsohne mit dem „unmittelbaren Zweck konstruiert worden, die Zahlung von Dividendensteuern an ausländische Eigentümer zu vermeiden“, also in Dänemark möglichst wenig an den Fiskus abführen zu müssen. Aufgrund der geltenden Rechtslage könnten die Zuschüsse – umgerechnet über 35 Millionen Euro – aber nicht gestoppt werden.

Juristisch nicht durchdacht

„Man kann nur von einem Schlag in die Luft sprechen“, sagt Søren Friis Hansen, Professor für Steuer- und Gesellschaftsrecht an der Copenhagen Business School. Das sei allerdings auch nicht verwunderlich, weil der Parlamentsbeschluss juristisch nicht durchdacht gewesen sei. Wenn etwa eine auf dem Papier in Dänemark registrierte Gesellschaft einem Unternehmen in Luxemburg gehöre, das seinerseits Tochter einer Firma aus einer Steueroase sei, könne sie nicht von Hilfsgeldern ausgeschlossen werden. Denn nach dem EU-Recht ist für die Besteuerung durch den dänischen Fiskus nur die juristische Person maßgeblich, die unmittelbare Eigentümerin ist – keine Gesellschaft am Ende einer mehrgliedrigen Eigentümerkette.

Ein Beispiel ist die Luftverkehrscatering-Firma Gate Gourmet. Sie ist die drittgrößte Empfängerin dänischen Staatsgeldes. Gate Gourmet gehört zur Hälfte einem Fonds mit Sitz auf den britischen Cayman-Inseln. Die stehen zwar in der EU seit Februar auf der schwarzen Liste der Steueroasen. Aber Hilfe beantragte die dänische Tochtergesellschaft Gate Gourmet Denmark, die wiederum Gate Gourmet Northern Europe gehört, wiederum eine Tochter von Gesellschaften in Luxemburg und der Schweiz, bevor man über Hongkong und Singapur auf den Caymans landet. „Bei einer solchen Struktur kann man gar nichts machen“, sagt Hansen. „Es sei denn, es besteht der konkrete Verdacht der Steuerhinterziehung.“

Dänemark könne Unternehmen mit ausländischen Besitzern keine Leistungen verweigern, die inländische bekämen, sagt der Steuerrechtler Anders Nørgaard Laursen von der Universität Aarhus: „Das würde gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU verstoßen.“

Frage der Definition

Zudem seien Steueroasen nicht gleich Steueroasen, sagt Rune Lund, finanzpolitischer Sprecher der linken Einheitsliste. Für Brüssel zählen dazu nur die 12 Länder auf der eigenen Liste der „nicht kooperativen Staaten“. Dort fehlen aber beispielsweise faktische Steueroasen wie Luxemburg, die Niederlande oder die britischen Kanalinseln. Von den umgerechnet rund 4,5 Milliarden Euro, die 2017 laut der Studie „The Missing Profits of Nations“ am dänischen Fiskus vorbei in Steueroasen geschleust wurden, landete so gut wie keine direkt in diesen Ländern, allenfalls am Ende einer längeren Kette. Der dänische Vorstoß habe eine „sympathische Absicht“ gehabt, sagt Ludvig S. Wier von der Berkeley University, einer der Verfasser der Studie. Unter geltendem EU-Recht habe er aber „ein Schuss in den Ofen“ werden müssen.

„Peinlich“, kommentierte die Tageszeitung Information und fragte, ob man das nicht erst einmal hätte prüfen können, bevor man sich so weit aus dem Fenster lehnte.

Ganz wirkungslos aber muss der Vorstoß nicht gewesen sein. Dass dänische VerbraucherInnen aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung plötzlich genau wissen, mithilfe welch ausgefuchster gesellschaftsrechtlicher Konstruktionen Optikerketten, Sport- oder Babyartikelläden und sogar der Bäcker um die Ecke dänische Steuern spart, scheint man bei diesen Unternehmen gar nicht gern zu sehen. Der Bäckereikonzern Lagkagehuset mit seinen 76 Filialen schaltete letzte Woche in allen Zeitungen ganzseitige Anzeigen, um zu informieren, dass der Sitz auf Jersey und in Luxemburg nur dazu diene, „eine korrekte Besteuerung der Gewinne in der Heimat unserer Investoren sicherzustellen“. Ekstra Bladet bedankte sich: „Jetzt verstehen wir, warum ihr in Dänemark keine Gewinne erzielen könnt, für die ihr hier Steuern zahlen dürftet.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.