Strafzahlung an Brüssel droht: Öko-Gesetz ruht und ruht und ruht …

Eine EU-Norm regelt, dass Verbände gegen Bauvorhaben mit Umweltbezug klagen können. Die Bundesregierung bekommt sie nicht umgesetzt.

Ein Mann in Nahaufnahme und ein Flugzeug

Ein von Fluglärm Betroffener in Frankfurt/M. Das Gesetz könnte ihm helfen Foto: dpa

BERLIN taz | Deutschlands Umweltverbände haben weiterhin weniger Klagerechte, als ihnen internationales Recht zugesteht. Am Mittwoch verschob der Umweltausschuss des Bundestags auf Antrag der Unionsfraktion wieder einmal die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG).

Diese Novelle soll europäisches Recht umsetzen, das den Ökoverbänden deutlich mehr Rechte bei Einsprüchen und Klagen gegen Bauvorhaben einräumt. Weil die Bundesrepublik diese Umsetzung schon seit Jahren verschleppt, droht nun eine millionenschwere Strafzahlung an Brüssel.

Die Neufassung des UmwRG soll Defizite bei der Umsetzung der „Aarhus-Konvention“ beseitigen, die seit 2007 allen Bürgern Rechte in Umweltverfahren gibt. Nach dem UmwRG könnten die Verbände gegen jedes Bauvorhaben mit Umweltbezug klagen – und nicht nur wie bisher gegen große Anlagen. Im Gerichtsverfahren würde die „Präklusion“ abgeschafft.

Umweltschützer könnten dann auch nach dem Genehmigungsverfahren noch Erkenntnisse in den Prozess einbringen: Wer also den bedrohten Feldhamster erst nach Prozessbeginn auf der umstrittenen Wiese findet, kann das jetzt als Argument anbringen.

Für die Umweltschützer ganz wichtig: Angreifbar sind bereits Vorplanungen großer Infrastrukturprojekte: Pläne zur Luftreinhaltung in Städten oder Lärmaktionspläne an Flughäfen. Und Umweltschützer können Behörden zu „nachträglichen Anordnungen verpflichten lassen“ – etwa, wenn sich herausstellt, dass ein Kraftwerk trotz gültiger Betriebserlaubnis zu viel Quecksilber ausstößt.

In zwei Wochen wieder auf der Tagesordnung

Umweltschützer hoffen darauf, dass das neue Gesetz ihnen schärfere Waffen etwa gegen Ställe der Massentierhaltung, den Abbau der Braunkohle oder Flughafenplanungen in die Hand gibt. Es werde „gerechter zugehen“, sagt Dirk Tessmer, Anwalt des Umweltverbands BUND. „Wir könnten uns um die schlimmsten Verstöße kümmern.“

Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen begrüßt die „deutliche Ausweitung unserer Rechte“. Die Umweltschützer hoffen durch das UmwRG auch auf ein Signal an die Behörden, in Zukunft schon von vornherein sorgfältiger zu arbeiten.

Die Industrie fürchtet Klagen. Die Verbände sehen dagegen schnellere Verfahren

Bisher hängt die Gesetzesänderung allerdings im Parlament fest. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) hatte im September klar gemacht, dass er die Änderungen „kritisch bewertet“: Es greife „stark in das bisher bewährte deutsche Rechtssystem ein und wird zu einer Verlängerung des Verfahrens und größerer Rechtsunsicherheit führen“. Dieser Meinung schloss sich die Union an, die noch Abstimmungsbedarf sieht, obwohl das Gesetz bereits die Pläne für bestimmte Rohstoff- und Windkraftprojekte von der Klagemöglichkeit ausnimmt.

Opposition und Umweltverbände argumentieren andersherum: „Je früher die Menschen am Verfahren beteiligt werden, desto eher werden Probleme ausgeräumt“, sagt die Grünen-Umweltpolitikerin Bärbel Höhn. „Die Verfahren gehen schneller.“

Der parlamentarische Prozess jedenfalls ist gebremst. In zwei Wochen soll das Thema wieder auf der Tagesordnung stehen. Dann ist es nur im Eilverfahren zu schaffen, das UmwRG bis 2017 umzusetzen. Der Text kann durch Ausnahmen und Fristenregeln verwässert werden – aber eine Alternative gibt es nicht. EU und der Koalitionsvertrag bestehen auf einer „1:1-Umsetzung“ von Europarecht in deutsche Gesetze.

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