Streit beigelegt: Koalition reformiert Erbschaftsteuer

Firmenerben werden von der Steuer auch künftig weitgehend befreit, wenn sie die Firma fortführen und Jobs erhalten. Doch es gibt strengere Vorgaben.

Ein Formular für die Erbschaftsteuererklärung

Es soll neue Grenzen für Erben geben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird Foto: dpa

BERLIN dpa/afp | Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag in Berlin aus Verhandlungskreisen.

Danach werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten schärfere Vorgaben wie vom Bundesverfassungsgericht Ende 2014 gefordert.

Der Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Montag mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt. Den Vorgaben des Gerichts trage die nun gefundene „ausgewogene Lösung“ Rechnung, versicherten die drei Koalitionspolitiker.

Dazu wird den Angaben zufolge der vor einem Jahr im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf in zahlreichen Punkten noch einmal geändert. Unter anderem sollen für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine Steuerbefreiung erfüllen müssen.

Zugleich gibt es neue Grenzen für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es den Plänen zufolge grundsätzlich keine Steuernachlässe.

Nach der Einigung müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Angestrebt wird ein Gesetzbeschluss bis zur parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli. Die obersten Richter hatten bis Ende Juni ein Neuregelung gefordert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.