Streit über Pestizid-Zulassung: UBA fordert Stopp von 18 Ackergiften

„Rechtswidrige“ Zulassungen zurücknehmen: Im Pestizid-Streit stellt sich die oberste Umweltbehörde gegen das Verbraucherschutzamt.

Biene und Krokusse

Schöne heile Welt. Die gibt es aber nur ohne Pestizide Foto: dpa

BERLIN taz | Das Umweltbundesamt (UBA) stemmt sich gegen die umstrittenen Zulassungen, die vor Kurzem 18 Unkraut- und Insektengifte erhalten haben, darunter eins, das Glyphosat enthält. Maria Krautzberger, die Präsidentin der obersten Umweltbehörde, hat Helmut Tschiersky, den Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), per Brief aufgefordert, „die von Ihnen erteilten befristeten Zulassungen zurückzunehmen“.

In welchen Mengen Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen und wie stark sie Bienen, Käfer, die Artenvielfalt insgesamt gefährden – das ist längst ein Politikum. Doch ein Zerwürfnis dieser Art zwischen den zuständigen Behörden, dokumentiert auf zwei Briefseiten, ist selten, wenn nicht einzigartig. Das Schreiben, das am Donnerstag beim BVL einging, liegt der taz vor.

Der Streit ist auch für die Regierung brisant, weil auf der einen Seite ein Amt betroffen ist, das SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze untersteht, auf der anderen eines, das zum Agrarressort ihrer CDU-Kollegin Julia Klöckner gehört.

Eine Emnid-Umfrage im Auftrag des Umweltverbandes BUND hat diese Woche zwar gezeigt, dass es für mehr Öko Unterstützung gibt: 79 Prozent der befragten Bürger verlangten verbindliche Regeln, die Insekten besser schützen. Doch die beiden Ministerinnen geraten immer wieder aneinander. Klöckner gehen Schulzes Vorschläge zu strikteren Vorgaben etwa für Ackergifte oder Dünger immer wieder zu weit – und andersherum.

Am vergangenen Freitag hatte das Bundesumweltministerium der taz bereits erklärt, die 18 Mittel hätten „erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, insbesondere auf die Insektenwelt“. Da Umweltauflagen missachtet worden seien, seien die Zulassungen rechtswidrig.

Befürchtet werden „erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt“

Das BVL hat die Mittel ohne Auflagen, jedoch nur befristet bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen. Das Umweltbundesamt hatte sein notwendiges Einvernehmen wiederum daran geknüpft, dass Landwirte, die die Mittel nutzen, spätestens ab 2020 auf einem Teil ihrer Flächen „gänzlich“ auf den Einsatz von Ackergiften verzichten. Händler und Landwirte bräuchten einen „zeitlichen Vorlauf“, schreibt Krautzberger. „Keinesfalls“ habe die vorgesehene Übergangsfrist gestattet, „dass das BVL eine befristete Zulassung ohne die Anwendungsbestimmung erteilt“. Sein Vorgehen sei „rechtswidrig.“

Auch „die weiteren bereits erteilten bedingten Einvernehmen“ könnten nicht so verstanden werden, dass eine einjährige Befristung ohne Umweltauflagen akzeptabel sei, mahnt Krautzberger. Dabei geht es um weitere 17 Mittel, die noch im Zulassungsverfahren stecken.

Ein Sprecher des BVL erklärte, es „irritiert, dass ein Brief an Herrn Tschiersky schon am Tag des Eingangs bei uns öffentlich ist“, wollte sich aber nicht inhaltlich äußern. Er sagte nur, der Präsident werde Maria Krautzberger ein Antwortschreiben schicken, aber dies nicht öffentlich tun.

Am Mittwoch waren die Zulassungen auch Thema im Agrarausschuss des Bundestages. Die Kampagnenplattform Campact hat den Appell: „Kein Rechtsbruch für Bienengift“ gestartet, binnen eines halben Tages unterzeichneten ihn bereits 132.000 Personen.

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