Streit über Radio-Integration: Dresche für die Vorreiterformel

Radio Bremen soll sich laut Bürgerschaft der „Integration von Flüchtlingen“ verpflichtet fühlen. Opposition unzufrieden, der Sender sagt: Alles nur Papier.

Hier bestimmt der Gesetzgeber, was gesendet wird: Das glaubte die „Frankfurter Allgemeine“ über Radio Bremen enthüllt zu haben. Foto: Carmen Jaspersen/dpa

BREMEN taz | Politiker geben gerne Anweisungen: „Die Angebote der Anstalt“, heißt es etwa im neuen Radio-Bremen-Gesetz, „haben die besonderen Belange von Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen.“ Die Anstalt, das ist der öffentlich-rechtliche Sender, der zitierte Passus steht schon seit dem Jahr 2008 da, jüngst allerdings ergänzt durch zwei Worte: „und Flüchtlingen“. Zu unterstützen haben die Radio- und Fernsehleute demnach also die „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen“.

Während der Medienausschuss der Bremischen Bürgerschaft darauf stolz war, hier bundesweit eine Vorreiterrolle zu spielen, winkt Intendant Jan Metzger trocken ab: Die Gesetzesänderung habe „im Ergebnis keine Konsequenz“, erklärte er öffentlich. „Ein Gesetz gegen guten Journalismus“: So kommentierte gleichwohl der örtliche Weser-Kurier die Neuerung – das Echo auf eine kritische Äußerung der CDU: „Sie haben nicht verstanden, was in ein Gesetz gehört und was regulär die redaktionelle Unabhängigkeit von Journalisten bedeutet“, hatte der Abgeordnete Claas Rohmeyer Mitte März dem Senat vorgeworfen. Die FAZ schlug eine Woche später bundesweit auf die Trommel: „Ein eilends durchgepeitschtes Gesetz verordnet Radio Bremen, was es senden soll“, empörte sich das Feuilleton.

Aber worum geht es im Kern? Als die Formel über die Migranten 2008 ins Rundfunkgesetz geschrieben wurde, gab es deswegen keine Aufregung. Andere Rundfunksender, etwa der WDR, haben sich in ihren Präambel-Grundsätzen dazu verpflichtet, „das friedliche und gleichberechtigte Miteinander der Menschen unterschiedlicher Kulturen und Sprachen im Land zu fördern und diese Vielfalt in konstruktiver Form abzubilden“. Der gute Wille ist erkennbar, solche Sätze verpflichten gleichzeitig zu nichts – und so stehen sie nicht in Konkurrenz zu Grundsätzen der Pressefreiheit.

Der bremische Gesetzgeber wollte mehr – aber was? Zur Idee mit dem Zusatz „und Flüchtlingen“ bekennt sich Mustafa Öztürk, der trotz seines eher mäßigen Listenplatzes für die Grünen in die Bürgerschaft gekommen ist: dank der persönlichen Stimmen, die nach dem Bremer Wahlrecht den Ausschlag geben können. Nun sagen auch Kritiker aus der eigenen Partei, Öztürk sei in besonderer Weise seiner Klientel verpflichtet – der er diese eher symbolische Reform des Gesetzes gut „verkaufen“ könne. Im Ausschuss musste Öztürk den Zusatz nicht weiter begründen: Der war vorher in der rot-grünen Vorbereitung der Gesetzesnovelle hineingelangt und von der Senatskanzlei in ihren Vorschlag übernommen worden.

Auch die CDU machte mit

Zumal angesichts der späteren öffentlichen Reaktion bemerkenswert: Kein CDU-Vertreter hat den Flüchtlingszusatz bei den Beratungen im Ausschuss kritisiert. Aus dessen Sitzung vom 9. März sind mehr Aussagen überliefert, wonach sich jemand dafür bedankt, eine zuvor schriftlich vorliegende Stellungnahme nun auch mündlich vortragen zu können. Der Inhalt der Neuformulierung interessierte offenbar niemanden – außer dem Intendanten.

Metzger kritisierte den Zusatz in drei Sätzen, bevor er sich andren Themen zuwandte: Es gehe um die „Freiheit der Berichterstattung“, stellte er fest, und dass sich der Zusatz „als Eingriff in die Rundfunkfreiheit“ verstehen lasse – so wie auch schon die Formulierung mit den Migranten. Vor allem aber sei die Weiterung „nicht notwendig“, so Metzger: Niemand habe ja die Berichterstattung über Flüchtlinge von Radio Bremen kritisiert. Er sorge sich, sagte er dann noch, dass „immer mehr“ Stichworte ins Gesetz kommen könnten, die festlegen wollten, „wofür wir uns einzusetzen haben“. Insgesamt klang die Stellungnahme des Intendanten etwas pflichtgemäß – er ahnte offenbar, dass er die rot-grüne Koalition in dieser großen Symbolfrage nicht würde bewegen können – zumal das Präsidium des Rundfunkrates unter Vorsitz der SPD-Politikerin Eva-Maria Lemke-Schulte auch dafür gewesen war.

Dass der Intendant die Sorge vor weiteren politischen Verpflichtungen ansprach, war offenbar abgesprochen. Enzo Vial, Medienreferent des Rathauses, der die Gesetzesnovelle formuliert hatte, rechtfertigte den Flüchtlingszusatz: Dieser sei ein „starkes Signal, das dem Gesetz gut zu Gesichte steht“. Gleichzeitig versicherte er, dass nun aber „nicht mit jeder Novelle noch ein Modethema oben drauf kommt“. Intendant Metzger war zufrieden. Schon der Anweisungstonfall des gewichtigen Satzes scheint auszudrücken, wie sehr da mit viel Pathos heiße Luft bewegt wurde. Ja, Bremens Gesetzgeber nimmt sich ernst – wer wollte das bezweifeln?

Viel mehr beschäftigte die Medienpolitiker anderes, das nun ins Gesetz kam: So sollen die Mitglieder des entscheidenden Verwaltungsrates künftig einschlägige juristische oder betriebswirtschaftliche Qualifikationen haben. „Wir sind in einem Zweistädtestaat“, sorgte sich die Rundfunkratsvorsitzende Lemke-Schulte, „das könnte schwierig werden, entsprechende Mitglieder zu finden.“ Der Gesetzgeber hat vorsorglich erlaubt, dass auch nicht-bremische Bewerber zugelassen werden sollen.

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