Streit um Akteneinsicht: „Bild“ spielt Aufklärer

Ein Springer-Redakteur forderte Akteneinsicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vor Gericht hatte er zunächst keinen Erfolg.

Teure Schieflage: Für die Hypo Real Estate bürgt der Staat in dreistelliger Milliaradenhöhe. Bild: ap

Die Hypo Real Estate (HRE) spielt in der Finanzkrise keine kleine Rolle – ihre einstige Misswirtschaft betrifft mittelbar jeden Bürger der Republik, denn der Bund bürgt mit einem dreistelligen Milliardenbetrag für die im Oktober 2009 verstaatlichte Bankengruppe.

Ein nicht unmaßgeblicher Aspekt bei der Klärung der Frage, was schieflief, ist das Wirken der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Inwiefern kam sie ihrer Kontrollaufgabe nach, als sich die HRE in ihre prekäre Lage manövrierte?

Wenn man wissen will, was die Bafin-Leute getrieben haben in Sachen HRE, müsste man einen Blick in die entsprechenden Prüfberichte der Behörde werfen. Den Gedanken hatte im Januar 2009 der Bild-Redakteur Hans-Wilhelm Saure.

Also stellte er bei der Bafin einen Antrag – mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz, das es jedem Bürger ermöglicht, Behördenakten einzusehen. Weil die Kontrollettis aus Frankfurt die Dokumente aber nicht herausrückten, klagte Saure.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährdet

Am Dienstag kam es vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zur Verhandlung in erster Instanz. Sie verlief nicht im Sinne der Informationsfreiheit. Das Gericht legte dar, dass es die Klage abweisen werde. Es verwies auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München in Sachen HRE und auf deren Gefährdung. Das für Mittwoch angekündigte Urteil lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Zu den Akteuren in dem Verfahren gehört das Bundesfinanzministerium, das im Juli 2010 in Gestalt von Rolf Wenzel eine Sperrerklärung für die vom Bild-Redakteur angeforderten Unterlagen abgab. Wenzel beruft sich dabei auf die Verwaltungsgerichtsordnung, wonach eine oberste Aufsichtsbehörde sich weigern kann, Akten vorzulegen, wenn deren „Bekanntwerden“ „dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde“.

Außerdem gefährde das Verlangen des Klägers „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“, die durch Paragraf 9 des Kreditwesengesetzes („Verschwiegenheitspflicht“) geschützt seien. „Die Auszeichnung von Bürgschaften in Höhe des hälftigen Bundesetats“ gefährde die wirtschaftliche Situation des Landes, argumentiert Springer-Anwalt Partsch.

Eine gewisse Fallhöhe bekommt die Causa dadurch, dass ausgerechnet ein Bild-Redakteur in der Rolle des Aufklärers agiert. Aber man macht das alles ja nicht nur aus Eigennutz. Bild kämpft nicht nur für Leser, sie kämpft auch für uns Journalisten. Dass Springer in dem Sinne Gutes tun kann, hat auch mit einem gefüllten Geldspeicher zu tun. Andere Verlage schrecken inzwischen immer öfter vor Rechtsstreitigkeiten zurück.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.