Streit um Raucher Adolfs: Zwangsräumung abgesagt

Friedhelm Adolfs wird nächste Woche nicht aus seiner Wohnung geschmissen. Das Landgericht Düsseldorf sagte die Räumung ab. Jetzt geht es ums Berufungsverfahren.

Raucht vorerst weiter in seiner Wohnung: Friedhelm Adolfs. Bild: dpa

DÜSSELDORF dpa | Das Düsseldorfer Landgericht hat die für kommenden Dienstag geplante Zwangsräumung der Wohnung von Raucher Friedhelm Adolfs (76) abgesagt.

Eine Räumung wäre für ihn ein nicht zu ersetzender Nachteil, weil er für diese Miete in Düsseldorf keine vergleichbare Wohnung finden würde, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur. Gegen die Entscheidung gebe es kein Rechtsmittel.

Zunächst müsse daher die Entscheidung des Landgerichts im Berufungsverfahren abgewartet werden, ob die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterin rechtmäßig war. Der Mieter habe durchaus Chancen, die Berufung für sich zu entscheiden. Dem Rentner war fristlos gekündigt worden, weil er seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt haben soll.

Mit seiner Klage gegen die Kündigung hatte Adolfs vor dem Amts- und dem Landgericht Düsseldorf verloren. Erst der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Februar aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.