Streit um Rüstungsexporte: Deutsche Waffenschieberei

Der Präsident des Verfassungsgerichts beschwert sich: Biegt die Bundesregierung ihre Regeln für Waffenlieferungen je nach Tagesform?

Ärgert sich über die Regierung: Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Bild: reuters

FREIBURG taz | Will die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht hinters Licht führen? Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts, hat im Verfahren um die Transparenz von Rüstungsexporten offensichtlich diesen Verdacht und bittet die Regierung nun um Aufklärung. Voßkuhles Schreiben liegt der taz vor.

Anlass ist eine Organklage des Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele, der sich in Karlsruhe gegen die nach seiner Ansicht mangelhafte Informationspolitik der Bundesregierung zur Genehmigung von Waffenexporten wendet. Mitte April fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung statt.

Umstritten war dabei vor allem, ob die Regierung den Bundestag auch über Vorabzusagen an Waffenhersteller informieren muss. Bevor die Rüstungsschmieden sich auf langwierige Verhandlungen mit potenziellen Käufern einlassen, fragen sie nämlich den Bundessicherheitsrat, einen Ausschuss der Bundesregierung, ob der Export des Waffensystems in das fragliche Land überhaupt genehmigungsfähig wäre. Die Bundesregierung gibt dann entweder grünes Licht oder antwortet einfach nicht. Ströbele will natürlich wissen, wem die Regierung solche Vorabzusagen gibt. Doch die Regierung erklärte, dass diese Zusagen ganz unverbindlich seien und deshalb dem Parlament nicht mitzuteilen sind.

Ganz anders antwortete die Regierung im Mai aber dem Linken-Abgeordneten Jan van Aken, der wissen wollte, warum die Bundesregierung 2014 plötzlich so viele Rüstungsexporte genehmigt. Hier hieß es nun, die Genehmigungen beruhten „zum Teil auf rechtlich verbindlichen Exportzusagen der vorangegangenen Jahre“. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) könne also nichts dafür.

Was denn nun? Sind die Exportzusagen unverbindlich oder verbindlich? Oder gilt immer gerade das, was der Regierung besser passt? Das fragte sich Andreas Voßkuhle, der in Karlsruhe zufällig auch federführend für dieses Verfahren ist. Die Bundesregierung solle doch bitte erklären, schrieb er, welche Rechtsauffassung das Gericht nun seinem Urteil zugrunde legen soll.

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