Streit um verkaufsoffene Sonntage: Was heißt „gesamtstädtisch“?

Die linke Arbeitssenatorin will die Frage der verkaufsoffenen Sonntage klären lassen und klagt deshalb weiter gegen die Gewerkschaft.

Schon 1999 gab es Andrang beim verkaufsoffenen Sonntag Foto: dpa

Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) möchte eine rechtliche Klärung, ob das bestehende Berliner Ladenöffnungsgesetz rechtskonform ist – oder nicht. „Wir müssen wissen, wann wir Sonntags öffnen können, wann nicht“, sagte sie der taz und begründete so ihre Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den verkaufsoffenen Sonntag am 30. September zu verbieten.

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz erlaubt der Arbeitsverwaltung, acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festzulegen. Bedingung für die Sonntagsöffnung laut Gesetz: Es muss einen Anlass von „gesamtstädtischem Interesse“ geben. Aber was heißt das genau?

Im aktuellen Fall bezweifelt Verdi, dass die Berlin Art Week ein solches Ereignis ist. „Wir sehen, nicht nur in Berlin, auch in Potsdam, dass zum Teil lächerliche Veranstaltungen als Anlass zur Sonntagsöffnung genommen“, erklärt Verdi-Sprecher Andreas Splanemann. Damit aber werde das Gesetz „unzulässig gestreckt“ und schrittweise ausgehöhlt. Und dies einzig im Interesse der großen Einzelhandelsketten, die sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleinen Einzelhändler verschafften, die nicht genügend Personal für Sonntagsöffnungen haben.

Bereits im Dezember hatte Verdi daher gegen drei Sonntagsöffnungstage im ersten Halbjahr 2018 geklagt – aus Anlass von Grüner Woche, Berlinale und Tourismusmesse. Auch damals gab das Verwaltungsgericht der Gewerkschaft mit ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage Recht – die drei offenen Sonntage waren zunächst vom Tisch. Allerdings hob das Oberverwaltungsgericht auf Beschwerde der Arbeitsverwaltung den einstweiligen Rechtsschutz wieder auf, die Sonntage fanden statt. In der Hauptsache ist die Klage von Verdi bis heute offen.

Eine „Freundin der Sonntagsarbeit“ sei sie auch nicht, so Breitenbach. Aber als Arbeitssenatorin sei sie nun einmal für das Ladenöffnungsgesetz zuständig. Zur Frage, ob sie vielleicht ganz froh sei, wenn sie am Ende gegen die Gewerkschaft verliert, sagte sie: Es gebe offenbar eine parlamentarische und gesellschaftliche Mehrheit für Sonntagsöffnungen. „Aber niemand ist ja gezwungen, dann einzukaufen.“

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