Streit ums Erneuerbare-Energien-Gesetz: Grüne machen Wind für Förderung

Die Große Koalition verkämpft sich bei der Förderung der Erneuerbaren Energien. Der Bundestag verhandelt jetzt einen Gesetzentwurf der Grünen.

Ein Windpark in Niedersachsen

Ein Windpark in Niedersachsen Foto: Philip May/CC BY-SA 3.0

BERLIN taz | 101 Tage nach Vereidigung der neuen Bundesregierung ist das sogenannte 100-Tage-Gesetz noch nicht verabschiedet. Wirtschaftsminister Peter Altmaier wollte in ebendieser Zeit nach seinem Amtsantritt unter anderem die Vergabe zum Bau neuer Windkraft- und Solaranlagen regeln. Die war im Koalitionsvertrag noch mit Sonderausschreibungen in Höhe von 4000 Megawatt für die Jahre 2019 und 2020 angekündigt. Dabei hatten die Koalitionäre jedoch ein Hintertürchen eingebaut: „Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze“, heißt es im letzten Satz über die Vergaberegelung.

Als das Wirtschaftsministerium Ende April seinen Referentenentwurf für das 100-Tage-Gesetz vorstellte, fehlten die Sonderausschreibungen. Um die wolle er sich „später“ kümmern, sagte Altmaier. Die deutschen Stromnetze könnten die zusätzliche Fördermenge zurzeit gar nicht aufnehmen. Anfang diesen Monats verkündete Altmaier, dass Sonderausschreibungen nicht Teil des 100-Tages-Gesetzes werden sollen. Das Gesetz kommt damit nicht nur „später“, sondern ganz ohne die neuen Förderangebote für erneuerbare Energien.

Seit der Vorstellung des Referentenentwurfs ist ein Streit über die Sonderausschreibungen entbrannt – zwischen Altmaier und der Umweltministerin Svenja Schulz (SPD). Schulz besteht auf die zusätzliche Vergabe und hat dabei die Unterstützung der erneuerbaren Energiebranche sowie der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linkspartei.

Die Grünen stellten am 19. Mai einen eigenen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. In der Begründung schreibt die Fraktion: „Der Windenergie-Ausbau an Land droht in den nächsten beiden Jahren zusammenzubrechen.“ Die Grünen fordern noch für 2018 eine Sonderausschreibung für 1.500 Megawatt Wind- und 800 Megawatt Solarenergie. Ab kommendem Jahr sollen die Vergaben auf jährlich 5.000 beziehungsweise 3.000 Megawatt steigen.

Am 9. Juni besprach der Bundestag den Grünen-Entwurf zum ersten Mal. Gestern hörte der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Energie dazu geladene Sachverständige öffentlich an. Wieder ging es darum, ob das Netz die zusätzlichen Einspeisungen durch neue Solar- und Windparks verträgt.

Mehr Stromspeicher und Netzausbau

Adolf Schweer, technischer Geschäftsführer des Betreibers Mitnetz Strom, sah die Lösung für Netzengpässe vor allem in der Speichertechnologie für Strom. Damit könne man Strom aus dem Netz nehmen und so Überkapazitäten verhindern. Gleichzeitig sollten die „angedachten vier Gigawatt für jeweils Wind Onshore und Photovoltaik jedoch nicht überschritten werden“, so Schweer.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V., Peter Röttgen, meinte ebenfalls: „Sonderausschreibungen sind der richtige Weg.“ Die Branche könne auch mit den Plänen für neue Windkraft- und Solaranlagen Schritt halten: „Wir haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass ein schneller und günstiger Ausbau möglich ist.“ Um den Zweifeln an der Netzkapazität entgegenzuwirken, hat der Verband vor einigen Tagen eine Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen herausgegeben.

In den nächsten Wochen entscheidet der Bundestag über den Gesetzentwurf der Grünen. Dieser wird wohl keine Mehrheit finden. Die Sonderausschreibungen bleiben trotzdem in der Diskussion.

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