Studenten werden Studierende: Kritik am neuen Namen

Das Studentenwerk soll jetzt Studierendenwerk heißen. Das passt nicht jedem. Was die Maßnahme kostet, ist im Übrigen unklar.

Studenten oder Studierende – das Mensaessen schmeckt immer gleich. Gut. Foto: dpa

Das Studentenwerk soll bald Studierendenwerk heißen, um Studenten und Studentinnen sprachlich gleichzustellen. Der Senat hat dies in einer Sitzung am 1. Dezember beschlossen. „Wir finden, dass sich der Begriff ,Studierende‘ durchgesetzt hat und halten die Umbenennung für richtig“, sagt Thorsten Metter, Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Vier Bundesländer haben ihre Studentenwerke schon in Studierendenwerke umgetauft. „Da sind wir keinesfalls die ersten“, sagt Metter.

Gewünscht hat sich diese Änderung die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten. „Wir finden diese Anpassung notwendig“, sagt Mechthild Koreuber, Frauenbeauftragte der Freien Universität und Vorstandsmitglied der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten. „Die Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist im Grundgesetz verankert. Deshalb hat das Studentenwerk die Verpflichtung, sich umzubenennen.“ Dies sei nur die Konsequenz aus langjähriger Geschlechterforschung.

„Künstliches Konstrukt“

Einige Studierende teilen die Meinung des Senats und der Frauenbeauftragten nicht. Per Mail und Facebook hat das Studentenwerk Kritik an der geplanten Änderung geübt. Ein Student der Kunsthochschule Weißensee schrieb zum Begriff „Studierende“: „Im Alltag ist dieses künstliche Konstrukt völlig überflüssig. Es mag den einen oder anderen befriedigen, aber die Masse stört das gar nicht. Sie ist stolz darauf, Student zu sein, mit allen Assoziationen, die da aufkommen“. Im alltäglichen Gespräch sage niemand von sich, er sei Studierender, sondern stets Student oder Studentin.

Mit der Namensänderung, ist für das Studentenwerk einiger Aufwand verbunden. „Wir müssen unseren ganzen Geschäftsauftritt anpassen“, sagt Jürgen Morgenstern. Das betreffe Schilder, E-Mails, Formulare und den digitalen Auftritt. Laut Gesetz können diese Änderungen bis 2022 passieren. Die Kosten für die Änderungen werden derzeit auf 800.000 Euro geschätzt. „Diese Zahl geistert durch die Gegend“, meint Morgenstern, „aber niemand kann sie bestätigen.“ Man wisse derzeit noch nicht genau welchen Umfang die Umbenennung haben werde.

Metter betonte dagegen, dass die Änderung dann vorgenommen werden, wenn ohnehin Renovierungen oder Reparaturen anstehen. „Es müssen also keine Häuser neu gestrichen werden, wie manche behaupten.“

Der Gesetzesentwurf wird in den nächsten Wochen dem Wissenschaftsausschuss und am 10. Februar den Abgeordneten vorgelegt. Kritik am Vorhaben sei dem Senat bislang nicht bekannt, sagte Metter. Der Landesrechnungshof habe zwar beantragt, den Entwurf noch einmal anzuschauen, aber das könne auch einen anderen Grund haben: Im Entwurf ist nicht nur eine Namensänderung geplant, sondern unter anderem auch, dass Brandenburger Studenten in Berliner Mensen den ermäßigten Studentenpreis fürs Essen zahlen.

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