Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Deutscher Mindestlohn im Mittelfeld

8,50 Euro brutto als Lohnuntergrenze ist im Vergleich zu Westeuropa eher moderat – aber weit über dem Niveau von Süd- und Osteuropa.

In Luxemburg als Stundenlohn unaktzeptabel: 8,50 Euro Bild: dpa

BERLIN taz | Ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde ist im Vergleich zu den Lohnuntergrenzen in den westlichen Nachbarländern eher moderat. Dies zeigt der am Mittwoch veröffentlichte Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Laut dem Bericht bewegen sich die Mindestlöhne bei den westlichen Nachbarn zwischen 7,43 Euro in Großbritannien und 11,10 Euro in Luxemburg. Die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro soll in Deutschland für tariflose Bereiche ab 2015 und flächendeckend für alle Branchen ab 2017 gelten.

Deutschland bewege sich mit den geplanten 8,50 Euro die Stunde „am unteren Rand der westeuropäischen Spitzengruppe“, sagte WSI-Tarifexperte Thorsten Schulten. In Frankreich beträgt der gesetzliche Mindestlohn derzeit 9,53 Euro, in den Niederlanden 9,11 Euro. Da in den kommenden Jahren noch mit Steigerungen bei den Mindestlöhnen der westlichen Nachbarn zu rechnen ist, in Deutschland die 8,50 Euro aber für die kommenden Jahre festgeschrieben sind, dürfte sich der Vergleich eher noch zuungunsten Deutschlands entwickeln.

In Großbritannien beträgt der Mindestlohn umgerechnet nur 7,43 Euro die Stunde. Dieser niedrige Wert liege aber an der Abwertung des britischen Pfunds im Vergleich zum Euro seit 2007, sagte Schulten. In Großbritannien gibt es im Unterschied zu Frankreich Altersstaffelungen. Für Jüngere bis zum Alter von 20 Jahren gelten niedrigere Lohnuntergrenzen.

3,91 Euro Mindestlohn in Spanien

Ganz anders sehen die Mindestlöhne allerdings aus, wenn man in den Süden und Osten Europas schaut. So hat Spanien einen Mindestlohn von 3,91 Euro, Griechenland von 3,35 Euro, Polen von 2,31 Euro und Tschechien von 1,95 Euro. Mit der Lohngrenze in Osteuropa und der Entgeltstruktur in den neuen Bundesländern argumentieren die Gegner des Mindestlohns.

Bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte könnten nach einer Studie des IAQ-Instituts der Uni Duisburg-Essen von einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro profitieren. Das wäre fast jeder fünfte Beschäftigte hier.

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