Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch: Kein Schadensersatz für Bundeswehr

Das Bundesverteidigungsministerium wusste, was es bestellt, urteilt das Gericht. Der Rüstungshersteller Heckler & Koch ist fein raus.

Soldaten trainieren mit dem vollautomatischen Infanteriegewehr G36

Schneller als die Bundeswehr: Heckler & Koch mit der „negativen Feststellungsklage“ Foto: dpa

FRANKFURT taz | Es ist eine Schlappe für Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Gerichtsverfahren um das umstrittene Sturmgewehr G36. Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz urteilte am Freitag, der Bundeswehr stehe wegen möglicher Mängel des Gewehrs keinerlei Schadensersatz zu. Der Rüstungshersteller Heckler & Koch war mit einer „negativen Feststellungsklage“ in die Offensive gegangen, und damit einer möglichen Klage der Bundeswehr zuvorgekommen.

Die Bundeswehr habe zuletzt 2013 Gewehre bestellt, deren Eigenschaften sie gekannt und überprüft habe. Ein Mangel liegt nur vor, wenn der Verkäufer Eigenschaften zusagt, aber nicht einhält, so die Argumentation des Gerichts. Diese Urteil legt nahe, dass auch 2013, bei der vorerst letzten Beschaffung, keine zusätzlichen Anforderungen formuliert wurden, die sich etwa aus dem Bunderwehreinsatz in Asien und Afrika ergeben haben könnten.

An der Ausmusterung des Gewehrs, die Verteidigungsministerin von der Leyen im vergangenen Jahr verfügt hat, wird das Urteil indes nichts ändern. Umfangreiche Tests hatten ergeben, dass das G36 für den Einsatz unter extremen klimatischen Bedingungen nicht optimal ist. Bei Temperaturanstieg um über 30 Grad bei Dauerfeuer verfehle die Trefferquote die geforderten 90 Prozent deutlich, hieß es; gleichwohl sei das leichte und einfach zu handhabende Gewehr bei der Truppe beliebt, nach ihrer Erkenntnis sei kein Soldat wegen möglicher Fehltreffer zu Schaden gekommen, so die Bundeswehr.

Das G36, das weltweit in zahlreichen Armeen eingesetzt wird, hat bei der Bundeswehr keine Zukunft. 2018 soll über ein Nachfolgemodell entschieden werden. Dessen Anforderungsprofil dürfte besser an die tatsächlichen Einsatzbedingungen der Bundeswehr angepasst sein. Und trotz des Punktsiegs vor Gericht bleibt der Imageschaden für beide, für das Bundesverteidigungsministerium wie für den Hersteller.

Heckler & Koch wollte das Urteil am Freitag nicht kommentieren. Das Bundesverteidigungsministerium kündigte an, die Urteilsbegründung prüfen und gegebenenfalls in Berufung gehen zu wollen.

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