Tempelhofer Feld: Senat spart sich Werbekampagne

Die rot-schwarze Berliner Landesregierung gibt kaum Geld aus, um für ihre eigene Position beim Volksentscheid zu werben.

Auch dieser Bauzaun auf dem Tempelhofer Feld wartet auf den Volksentscheid. Bild: DPA

Der Senat plant keine eigene Werbekampagne zum Tempelhof-Volksentscheid. An haushaltswirksamen Ausgaben gibt es lediglich ein 2.400 Euro teures Video auf der Webseite der Senatskanzlei und 9.000 Euro für einen Flyer, schreibt Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Steffen Zillich und Katrin Lompscher. In dem Flyer wirbt Müller für eine „bewährte Berliner Mischung“ aus „Wohnen, Arbeiten und Freizeit in attraktiven, grünen und lebendigen Quartieren“ auf dem Feld und spricht seine Empfehlung aus: „Gehen Sie zur Wahl und stimmen Sie mit JA bei der zweiten Abstimmungsfrage."

Bei dem Volksentscheid über den Religionsunterricht im Jahr 2009 hatte der Senat noch mit einer aufwändigen Kampagne für seine Position geworben. Der Senat buchte damals etwa Anzeigen mit dem Slogan „Ethik für alle – Religion freiwillig“ in vielen Zeitungen, darunter auch in der taz. Das Oberverwaltungsgericht verbot die Kampagne damals, denn es sah „durch den Einsatz von staatlichen Mitteln die Chancengleichheit der Initiatoren von ’Pro Reli‘ verletzt“. Die Gerichtsentscheidung gilt allerdings nur für die damalige Großkampagne; das Gericht entschied nicht, ob auch ein billiges Online-Video und ein Flyer erlaubt wären oder nicht.

Im aktuellen Wahlkampf hatte die Volksentscheid-Initiative beim Verwaltungsgericht beantragt, die Veröffentlichung von Plakaten und anderen Texten zu verbieten: Die Initiatoren fanden, dass ihre Absichten vom Senat „falsch und verfälscht dargestellt“ werden. Bei einem so weitreichenden Verbot hätte der Senat auch keine Pressemitteilungen mehr veröffentlichen oder Texte auf seiner Webseite veröffentlichen dürfen.

Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag ab – aus formalen Gründen, weil es sich nicht für zuständig hielt. „Die Kammer hat sich inhaltlich gar nicht mit der Sache beschäftigt“, erläutert Gerichtssprecher Stephan Groscurth. Lediglich in einer Nebenbemerkung führen die Richter aus, dass ein so weitreichender Antrag, der dem Senat faktisch jede Äußerung zum Thema verbietet, wohl auch keine Chance bei dem zuständigen Gericht gehabt hätte.

Unklar ist dagegen, wie viel Geld die landeseigenen Unternehmen in Kampagnen zum Volksentscheid stecken. Die Wohnungsbaugesellschaften Degewo sowie Stadt und Land beteiligen sich an der Kampagne „Tempelhofer Feld für alle“, gemeinsam mit privaten Akteuren wie dem Bauindustrieverband, die Fachgemeinschaft Bau, der Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller und dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. „Die Finanzaufwendungen werden im Rahmen der eigenverantwortlichen Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Akteure eingesetzt“, antwortet Senator Müller auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Klaus Lederer.

Lederers Kollege Zillich kritisiert eine fehlende Waffengleichheit: „Die Initiatoren eines Volksentscheides sind verpflichtet, größere Spenden für ihre Kampagne offenzulegen – dann sollten auch landeseigene Gesellschaften die Höhe ihrer Beteiligung an einer Gegenkampagne transparent machen."

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